Weinanbau in der Lausitz

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Gute Nachrichten für Lausitzer Winzer

Der Deutsche Bundestag hat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze weist darauf hin, dass auch die Lausitzer Winzer von den neuen Regelungen profitieren.

“Der Weinanbau hat in der Lausitz aufgrund der günstigen klimatischen Bedingungen Tradition. Die Rekultivierung der Tagebauflächen ermöglicht zudem eine Optimierung der für den Anbau wichtigen Standortfaktoren. Mit der Änderung des Weingesetzes werden nun zusätzlich zentrale Grundlagen für einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen Weinsektor geschaffen”, so Schulze.

Im Rahmen der Neuregelung ermächtigt der Bund die Länder unter anderem, Branchenverbände auf ihrem Hoheitsgebiet einzuführen. Dadurch ist es den Ländern möglich, ihren regionalen Besonderheiten im Weinbau noch besser Rechnung zu tragen sowie die vielfältigen Fördermöglichkeiten und Funktionen dieser Verbände zu nutzen. Zudem wird die Verwaltung von herkunftsgeschützten Weinen durch die Schaffung von Schutzgemeinschaften vereinfacht und die Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen werden verkürzt.

Die Hektarhöchsbeträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung werden bundesweit auf 200 Hektoliter pro Hektar begrenzt. Dies stellt eine Präventivmaßnahme gegen drohende Marktstörungen dar. Den Ländern ist es erlaubt, noch niedrigere Grenzen für ihre Weinbaugebiete zu erlassen. Damit können sie spezifisch auf die regionalen Märkte reagieren. Darüber hinaus wird die Begrenzung von Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche bis zum Jahr 2020 verlängert. Dies beugt einem zukünftigen Überangebot vor.

Foto: LEAG

Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB

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