Warnstreik und Demonstration in Forst (Lausitz)

Warnstreik in Forst (Lausitz)

Zweiter Warnstreik beim DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V.

Warnstreik und Demonstration am 17. Januar 2018 von 11 Uhr bis 14 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di hat die rund 170 Beschäftigten beim DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. erneut zum Warnstreik am 17. Januar 2018 in der Zeit von 11 Uhr bis 14 Uhr aufgerufen. Um 11:30 Uhr beginnt an der Stadtkirche in Forst eine Demonstration durch das Stadtzentrum für einen Tarifvertrag beim DRK. Am 7. November 2017 hatten sich rund 60 Beschäftigte am ersten Warnstreik beteiligt.

Die Gewerkschaft ver.di hatte im Juni 2017 den DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. erstmals zu Tarifverhandlungen aufgefordert und einen Tarifvertrag gefordert, wie er mit dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V. im Mai 2016 von der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen wurde.

Der DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße hat die ver.di-Tarifforderung zurückgewiesen und erst am 30. November 2017 ein Tarifangebot unterbreitet. Den für den 28. Dezember 2017 vereinbarten Verhandlungstermin hat der DRK Kreisverband Forst abgesagt und als nächsten Verhandlungstermin den 25. Januar 2018 vorgeschlagen.

Die ver.di-Tarifkommission hatte die Terminabsage des DRK kritisiert und die zügige Fortsetzung der Tarifverhandlungen gefordert und Terminvorschläge unterbreitet.

Das Tarifangebot des DRK Kreisverbandes Forst Spree-Neiße hat die ver.di-Tarifkommission als völlig unzureichend abgelehnt. Die Tarifkommission fordert einen Tarifvertrag, wie er beim DRK-Kreisverband Cottbus Spree-Neiße West Anwendung findet.

In dem Tarifangebot des DRK werden langjährige Berufserfahrung und die Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt. So sollen die Beschäftigten mit Berufserfahrung und langjähriger Betriebszugehörigkeit nur das Entgelt von Berufsanfängern, die gerade Ihre Ausbildung beendet haben oder erstmals als Pflegehelfer arbeiten, erhalten.

Im DRK-Angebot fehlt die monatliche Schichtzulage für Schichtarbeit (Früh, Spät, Sonnabend, Sonntag und Feiertag) in Höhe von rund 40 EUR (bei Teilzeit anteilig) bzw. die monatliche Wechselschichtzulage (Schichtarbeit mit Nachtschichten im Monat) in Höhe von 102 EUR (bei Teilzeit anteilig), wie sie im Tarifvertrag mit dem DRK Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West geregelt ist.

Das DRK-Angebot enthält auch kein Weihnachtsgeld. Die Gewerkschaft ver.di fordert ein Weihnachtsgeld in Höhe von 67,5% des durchschnittlichen Entgeltes, wie es nach dem Tarifvertrag beim DRK Kreisverband Cottbus- Spree-Neiße-West e.V. gezahlt wird.

Nach dem Arbeitgeberangebot soll eine Pflegefachkraft (Krankenschwester oder Altenpfleger/in mit 3jähriger Ausbildung) in Vollzeitbeschäftigung mit einer 3jährigen Berufserfahrung rund 2700 EUR brutto weniger Entgelt im Jahr als nach dem Tarifvertrag mit dem DRK-Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West erhalten.

Bei einer 6jährigen Betriebszugehörigkeit beträgt die jährliche Differenz in Vollzeitbeschäftigung rund 5370 EUR brutto. Bei einer 10jährigen Beschäftigungszeit beträgt die Differenz in Vollzeitbeschäftigung rund 6730 EUR brutto im Jahr. (Bei Teilzeitarbeit ist die Differenz anteilig niedriger.

Eine Pflegekraft (Pflegehelferin) und ein/e Betreuungsassistent/in in Schichtarbeit in Vollzeitbeschäftigung mit einer 3jährigen Berufserfahrung erhält nach dem Arbeitgeberangebot rund 3800 EUR brutto im Jahr weniger Entgelt als nach dem Tarifvertrag mit dem DRK-Kreisverband Cottbus.

Bei einer 6jährigen Betriebszugehörigkeit beträgt die jährliche Differenz schon 4850 EUR brutto im Jahr. Bei einer 10jährigen Beschäftigungszeit beträgt die Differenz schon 5630 EUR brutto im Jahr. (Bei Pflegekräften und Betreuungsassistenten in Teilzeitarbeit ist die Differenz anteilig niedriger.)

Hintergründe zur Finanzierung der stationären Pflege

Die Finanzierung der Altenpflege ist für alle Pflegeheimbetreiber nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) einheitlich geregelt. Die Leistungen der Pflegekasse sind in § 43 SGB XI geregelt. Die Höhe der monatlichen Leistung (zwischen 770 EUR für Pflegegrad 2 bis 2005 EUR für Pflegegrad 5) bestimmt sich nach dem Pflegegrad des Heimbewohners. Der Pflegeheimbetreiber erhält die Leistung der Pflegekasse am 15. des laufenden Monats. Den Eigenanteil des Heimbewohners erhält der Pflegeheimbetreiber schon am 3. des laufenden Monats.

Die Leistungen der Pflegekasse sind aber nicht kostendeckend. Durch Pflegesatzverhandlungen mit der Pflegekasse werden die Pflegekosten (Pflegesätze) je Pflegegrad und die Kosten für Unterkunft und Versorgung nach den §§ 84 bis 87 a SGB XI ermittelt.

Zur Höhe der Pflegesätze ist in § 84 Absatz 2 Satz 4 und 5 SGB XI folgendes geregelt: “Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.”

Seit dem 1. Januar 2017 werden die Eigenanteile der Heimbewohner als einrichtungseinheitliche Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5 gemäß § 84 Absatz 2 Satz 3 SGB XI ermitteln. Der Eigenanteil ist somit für alle Heimbewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 einheitlich. Dies trifft auch für die Kosten für Unterkunft und Versorgung (§ 87 SGB XI), für die Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 SGB XI (sogenannte Kaltmiete) und für die Ausbildungskosten nach § 82a SGB XI zu.

Im AOK-Pflegenavigator (www.pflege-navigator.de) sind die Heimentgelte (Eigenanteile der Heimbewohner) für jedes Pflegeheim ausgewiesen (Stand Januar 2017)

Die Heimbewohner im Pflegeheim Papitz des DRK Kreisverbandes Cottbus Spree-Neiße-West zahlen geringere Pflegekosten und geringere Kosten für Unterkunft und Versorgung als im DRK-Pflegeheim in Forst, obwohl im Pflegeheim in Papitz den Beschäftigten wesentlich höhere Löhne gezahlt werden.

“Was macht der DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße mit den Leistungen der Pflegekasse und den Heimentgelten der Heimbewohner, wenn sich diese Einnahmen nicht bei der Lohnentwicklung der Beschäftigten niederschlagen?”, fragt sich der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke.

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