Tarifverhandlungen mit der Klinikum Niederlausitz GmbH
ver.di fordert für Klinikum Niederlausitz Entgeltregelungen, wie sie im Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus gelten
Tarifverhandlungen mit der Klinikum Niederlausitz GmbH im Landkreis Oberspreewald Lausitz werden am 1. März 2018 fortgesetzt
Die Tarifverhandlungen für die rund 915 nichtärztlichen Beschäftigten der Klinikum Niederlausitz GmbH im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit den Krankenhäusern in Senftenberg und in Lauchhammer werden am 1. März 2018 um 13 Uhr mit der 2. Verhandlungsrunde in Senftenberg fortgesetzt.
Bei der ersten Verhandlungsrunde am 14. Februar 2018 hatte die Arbeitgeberseite noch kein Tarifangebot unterbreitet und stattdessen die ver.di-Tarifforderung als “überhöht” zurückgewiesen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um neun Prozent bezogen auf eine Laufzeit von 12 Monaten. Mit dieser Tarifforderung soll das Entgeltniveau erreicht werden, welches für die nichtärztlichen Beschäftigten im Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus schon gilt. Mit der 9-Prozentforderung wird das derzeit gültige Tarifniveau des öffentlichen Dienstes (Stand Februar 2017) aber noch nicht erreicht. Das Tabellenentgelt müsste um 12,5% erhöht werden, um das Tarifniveau des öffentlichen Dienstes mit Stand von Februar 2017 zu erreichen.
Weiterhin fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Erhöhung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) auf das Niveau des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes. Derzeit erhält eine Krankenschwester in der Klinikum Niederlausitz GmbH ein Weihnachtsgeld in Höhe von nur 33,75% eines monatlichen Entgelts. Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst würde die Krankenschwester ein Weihnachtsgeld in Höhe von 61,54% eines monatlichen Entgeltes erhalten. Im Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus erhalten die Beschäftigten gemäß dem gültigen Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80% eines monatlichen Entgeltes.
“Die Krankenhausleistungen werden im Land Brandenburg gemäß den mit den Krankenkassen verhandelten Fallpauschalen einheitlich vergütet, so dass die Klinikum Niederlausitz GmbH für die gleiche Krankenhausleistung die gleiche Fallpauschale erhält, die das Carl-Thiem-Klinikum für die gleiche Krankenhausleistung erhält. Daher fordert ver.di für die Beschäftigten in den Krankenhäusern in Senftenberg und in Lauchhammer die gleichen Tarifregelungen, die für die Beschäftigten im Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus gelten”, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer aus Cottbus.
Für die Beschäftigten in der Rettungswache in Senftenberg und in der Luftrettung fordert die Gewerkschaft ver.di Entgeltregelungen, wie sie in den Rettungswachen des Deutschen Roten Kreuzes in Lübbenau, Calau und Großräschen (jeweils Landkreis Oberspreewald-Lausitz) für die Rettungsdienstmitarbeiter schon seit 1. Januar 2018 gelten.
“Die Gebühren für die Nutzung des Rettungsdienstes sind für die Leistungen der Rettungswachen im Landkreis durch eine Gebührensatzung einheitlich geregelt, so dass es nicht nachvollziehbar ist, wenn die Beschäftigten in der Rettungswache in Senftenberg weniger Entgelt für die gleiche Leistung erhalten sollen, als die Rettungsdienstbeschäftigten in den Rettungswachen in Calau, in Großräschen und in Lübbenau erhalten”, so Ralf Franke von ver.di.
Quelle: ver.di