Tarifverhandlungen bei Pro Seniore Cottbus
Zwischenergebnis bei Tarifverhandlungen Pro Seniore Residenz Cottbus gGmbH und Residenz Am Wasserturm gGmbH
Entgelterhöhung durch tariflicher Zulage rückwirkend ab Januar 2016 um 3,5% bzw. um 5% Tarifverhandlungen werden am 16. September 2016 fortgesetzt.
Bei den Tarifverhandlungen am 12. Juli 2016 wurde eine Einigung auf einen Vorschalt-Tarifvertrag erzielt, der rückwirkend ab Januar 2016 eine monatliche Zulage zum Entgelt regelt.
Die Höhe der monatlichen Zulage richtet sich nach der Höhe der individuellen monatlichen Bruttovergütung:
- 5% der individuellen monatlichen Bruttovergütung, wenn die individuelle monatliche Bruttovergütung maximal 2.000,00 EUR beträgt.
- 3,5% der individuellen monatlichen Bruttovergütung, wenn die individuelle monatliche Bruttovergütung mehr als 2.000,00 EUR beträgt.
Nicht zur individuellen monatlichen Bruttomonatsvergütung zählen die Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie die Funktionszulagen.
Die Zahlung erfolgt für alle Beschäftigten, die sich am 01. August 2016 in einem Arbeitsverhältnis befinden. Folgende Beschäftigte fallen nicht unter diese Regelung: leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, Residenz- bzw. Heimleiter/in, Assistenten der Residenzleitung, Pflegedienstleitungen sowie Assistenten der Pflegedienstleitung, Schülerinnen/Schüler, Volontärinnen/Volontäre und Praktikantinnen/Praktikanten.
In dem Vorschalt-Tarifvertrag haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, die Tarifverhandlungen am 16. September 2016 mit dem Ziel einer zeitnahen Tarifeinigung fortzusetzen. Es besteht das gemeinsame Ziel, dass zum 1. Januar 2017 ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt.
Der Vorschalt-Tarifvertrag ist schon unterzeichnet und gilt automatisch für die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di.
Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft