Tarifeinigung mit ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V.

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen mit dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V.

Tarifvertrag beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. ist zum 1. September 2016 in Kraft getreten

Für die rund 310 Beschäftigten beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. ist rückwirkend zum 1. September 2016 erstmals ein Tarifvertrag mit der Gewerkschaft in Kraft getreten. Im September 2015 wurden die Tarifverhandlungen erstmalig aufgenommen. Nach mehr als 20 Verhandlungstagen wurde am 29. Juni 2016 ein Verhandlungsergebnis erzielt, welches noch unter dem Vorbehalt der jeweiligen Gremien von ver.di und vom ASB Ortsverband stand. Am 26.09.2016 konnte der Tarifvertrag auch vom Vorstandsvorsitzenden des ASB Ortsverbandes unterzeichnet werden.

Mit dem Tarifvertrag erhöhen sich ab dem 1. September 2016 die monatlichen Entgelte je nach Art der Tätigkeit und nach Anzahl der Beschäftigungsjahre zwischen 2,5% bis 32%.

Bei den Pflegefachkräften (stationär und ambulant), die in der Regel nur ein Stundenentgelt von 10,78 EUR erhalten hatten, erhöht sich das Stundenentgelt abhängig von der Beschäftigungszeit zwischen 6% bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 1 Jahr bis 32% bei einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren und mehr. Der Stundenlohn einer Pflegefachkraft beträgt zwischen 11,42 EUR bis 14,27 EUR.

Bei den Pflegekräften (Helfer ohne Ausbildung bzw. Ausbildungszeit von weniger als 1 Jahr), die in der Regel nur den Pflegemindestlohn von 9 Euro erhalten hatten, erhöht sich das Stundenentgelt abhängig von der Beschäftigungszeit zwischen 7% bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 1 Jahr bis 31% bei einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren und mehr. Der Stundenlohn einer Pflegekraft (Helfer) beträgt zwischen 9,65 EUR bis 11,80 EUR.

In dem neuen Tarifvertrag gibt es jeweils eigene Entgelttabellen für die Beschäftigten in der Pflege und Betreuung (stationär und ambulant), für die Beschäftigten im Rettungsdienst, für die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe, für die Beschäftigten in der Verwaltung und im Servicebereich (Küche, Reinigung, Hausmeister, Wäscherei) und für die Beschäftigten im Fahrdienst.

Die zum 1. September 2016 in Kraft getretenen 5 Entgelttabellen erhöhen sich erneut schon zum 1. Januar 2017:

  • Pflege und Betreuung um 5,6%
  • Kinder- und Jugendhilfe um 3,3%
  • Verwaltung, Küche, Wäscherei, Reinigung um 4,1%
  • Fahrdienst um 4,1%
  • Rettungsdienst (erst zum 01.04.2017) um 2%.

Die Beschäftigten im Rettungsdienst erhalten das gleiche Entgelt, wie es im Tarifvertrag mit der Klinikum Niederlausitz GmbH für die Rettungswache in Senftenberg vereinbar wurde.

Für die Arbeit zu besonderen Zeiten erhalten alle Beschäftigten Zeitzuschläge:

  • Nachtarbeit (21 Uhr bis 6 Uhr) 20%,
  • Sonntagsarbeit 25%,
  • Feiertagsarbeit 35%,
  • 24. und 31.12. ab 14 Uhr 35%.

Beschäftigte, die in Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit arbeiten, erhalten zusätzlich eine monatliche Wechselschicht- bzw. Schichtzulage.

Neben der spürbaren Entgelterhöhung ab September 2016 wurde für alle einheitlich der Urlaubsanspruch auf mindestens 28 bis 30 Tage im Jahr, abhängig von der Beschäftigungszeit, erhöht. Für Nachtarbeit gibt es Zusatzurlaub. Heiligabend und Silvester sind bezahlt frei bzw. gibt es ein Ersatzfrei.

Neben dem Entgelt erhalten alle Beschäftigten ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von 250 EUR (bei Teilzeit anteilig) im Juli und ein jährliches Weihnachtsgeld (Jahresssonderzahlung) in Höhe von 61,5% des Entgeltes im November.

Neben dem Weihnachtsgeld im November wird im Jahr 2016 den Beschäftigten, die schon seit 1. Januar 2016 beschäftigt waren, für die zurückliegenden Monate zusätzlich eine einmalige Jahressonderzahlung in Höhe von 1.000 EUR (bei Teilzeit anteilig) gezahlt.

Damit bei unplanmäßigen Personalausfällen ein Personalersatz sichergestellt werden kann, wurde eine Prämienzahlung für die kurzfristige freiwillige Übernahme von Diensten (“Holen aus dem Frei”) vereinbart. Am Montag bis Freitag beträgt die Prämie 25 EUR, am Sonnabend 30 EUR und an Sonn- und Feiertagen 50 EUR pro Tag. Mit dieser Prämie wird das kurzfriste Einspringen prämiert. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende aber nicht für die “Kinder- und Jugendhilfe” und nicht für den “Fahrdienst”.

Für die Auszubildenden tritt zum 1. Oktober 2016 erstmals ein Tarifvertrag in Kraft.

Das monatliche Entgelt für die Auszubildenden in der Pflege (Altenpflege) bestimmt sich nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr:

  • Erstes Ausbildungsjahr: 875 EUR
  • Zweites Ausbildungsjahr: 930 EUR
  • Drittes Ausbildungsjahr: 1020 EUR.

Zum 1. Oktober 2017 erhöht sich die Auszubildendenvergütung um jeweils 30 EUR.

Die Auszubildenden erhalten 28 Tage Urlaub. Eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 61,5% sowie die Zeitzuschläge (in Prozent) wie für die Beschäftigten des ASB. Mit der wesentlich verbesserten Ausbildungsvergütung will man auch mehr Schulabgänger für eine Ausbildung zum/r Altenpfleger/in gewinnen.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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