Tagung des Petitionsausschuss in Lübben

Petitionsausschuss tagt in Lübben

Petitionsausschuss des Landes Brandenburg tagt im Landkreis Dahme-Spreewald

Bürgerinnen und Bürger sind am 20. März 2018 herzlich eingeladen

Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen.

Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg führt am 20. März 2018 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, im Raum 120, 15907 Lübben (Spreewald) seine nächste Bürgersprechstunde durch, der barrierefreie Zugang ist über den Ernst-von-Houwald-Damm möglich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Abgeordneten des Petitionsausschusses persönlich ihr Anliegen vortragen und sich über die Möglichkeiten einer Petition beraten lassen. Gern nehmen die Abgeordneten auch bereits schriftlich verfasste Eingaben vor Ort entgegen. An der Sprechstunde werden die Abgeordneten und Mitglieder des Petitionsausschusses Frau Theiss und Herr Wichmann teilnehmen.

Durch regelmäßig stattfindende Bürgersprechstunden möchte der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg das Petitionsrecht einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und Bürgerinnen und Bürger in allen Landesteilen Gesprächsangebote anbieten.

Informationen zum Petitionsverfahren

Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, “sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.” Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen und – gegebenenfalls – auf Änderungen, auf Aufhebung oder auch auf den Erlass unterbliebener Entscheidungen hinwirken. Allerdings hat der Ausschuss gegenüber den Behörden kein Weisungsrecht, er kann ihnen nur empfehlen, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen.

Behördliche Entscheidungen kann man in der Regel mit einem Rechtsbehelf anfechten, zumeist kann dagegen ein Widerspruch eingelegt werden. Eine Petition ersetzt Rechtsbehelfe nicht. Die Frist, die für die Einlegung der Rechtsbehelfe vorgesehen ist, wird nicht dadurch gewahrt, dass man sich mit einer Petition über den behördlichen Entscheid beschwert.

Auch für Beschwerden über die Gesetzgebung im Land ist der Ausschuss der richtige Ansprechpartner.

Gerichtliche Entscheidungen sind der Überprüfung durch den Petitionsausschuss entzogen. Die Rechtsprechung ist nach dem Grundgesetz unabhängigen Richtern anvertraut.

Das Petitionsrecht ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, auch setzt es keine Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit voraus.

Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

 

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