Tagebaulärm in Welzow über den Grenzwerten
Bergamt erlaubt Tagebaulärm in Welzow über den Grenzwerten – BUND legt Widerspruch ein
Der BUND Brandenburg hat Widerspruch gegen den Sonderbetriebsplan Immissionsschutz für den Braunkohletagebau Welzow-Süd eingelegt und diesen nun begründet. Bereits in seiner im November letzten Jahres eingereichten Stellungnahme hatte der BUND Brandenburg kritisiert, dass an mehreren Stellen zu hohe Lärmgrenzwerte zu Grunde gelegt werden. An vier Orten werden die Grenzwerte für die Nacht nach den Prognosen in den nächsten Jahren regelmäßig überschritten. Im Zulassungsbescheid vom 21.12.2016 wurden diese Punkte unverändert genehmigt. Der BUND Brandenburg erneuert daher mit dem Widerspruch seine Kritik.
Trotz der Hinweise durch den BUND Brandenburg auf zahlreiche Ungereimtheiten hat das Landesbergbauamt (LBGR) den Sonderbetriebsplan zugelassen. So wird an mehreren Orten, für welche die Lärmbelastung prognostiziert wurde (“Immissionsorte”), eine fragwürdige Einordnung bezüglich der Bebauung vorgenommen. “Dass im Sonderbetriebsplan mehrere Wohngebiete ohne ersichtlichen Grund als Mischgebiete ausgewiesen wurden, legt den Verdacht nahe, dass die dort geltenden höheren Messwerte für Lärm ausgenutzt werden sollen. Das spart dem Bergbaubetreibenden schließlich teure Lärmschutzmaßnahmen”, erklärt Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg.
Allerdings werden laut der Prognose selbst die zum Teil zu hoch angenommenen Lärmgrenzwerte in den nächsten Jahren nachts an vier Orten überschritten, wie auch der Zulassungsbescheid einräumt. Allein dies müsste eigentlich zu dessen Aufhebung führen. Darüber hinaus würden an weiteren sechs Orten die Grenzwerte überschritten, wenn die korrekte Einstufung der Gebiete erfolgt wäre. Was passiert bis die angeordneten technischen Gegenmaßnahmen zum Lärmschutz ergriffen werden, wird im Plan zudem bisher völlig offen gelassen. Auch ein Nachtarbeitsverbot zwischen 22 und 6 Uhr wurde abgelehnt, eine Koppelung an die Windverhältnisse nicht einmal geprüft. Die Stadtverordnetenversammlung von Welzow hatte sich Mitte September für ein Nachtarbeitsverbot bei ungünstigen Windverhältnissen ausgesprochen.
“Das Landesbergbauamt ist dem Bergbaubetreiber schon in der Vergangenheit schon häufiger entgegengekommen und hat Grenzwertüberschreitungen einfach geduldet. Man denke zum Beispiel an die Verlegung der Messstellen beim Eisenocker. Nun erlaubt das Bergamt der LEAG auch noch ein Überschreiten der Lärmgrenzwerte und raubt damit den Welzowern den Schlaf. Die Behörde beweist immer wieder, dass sie nicht in der Lage ist, die Bergbauunternehmen in ihre gesetzlichen Schranken zu weisen”, so Axel Kruschat.
Der BUND Brandenburg fordert:
- Der Abstand des Tagebaus zur Wohnbebauung muss mindestens 1000 Meter betragen.
- Da es sich bei den Lärmpegeln bisher lediglich um Berechnungen handelt, sind kontinuierliche Lärmmessungen an ausgewählten Immissionsorten durchzuführen. Die Lärmmessungen sollten auf Kosten des Bergbaubetreibenden durch unabhängige Ingenieurbüros erfolgen und mit dem Landesamt für Umwelt abgestimmt werden. Die Messergebnisse sind zu veröffentlichen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen und nicht etwa die Messpunkte zu verlegen.
- Die technischen Schutzmaßnahmen sind spätestens 2018 abzuschließen (und nicht 2021).
- Da die Lärmgrenzwerte für die Nacht nicht eingehalten werden, muss im Sonderbetriebsplan eine Betriebsruhe für den Tagebau in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verbindlich festgeschrieben werden.
Quelle: BUND Brandenburg