Sonn- und Feiertagsschutz in Brandenburg
ver.di fordert mehr Verantwortung für den Sonn- und Feiertagsschutz in Brandenburg
Gegen den Widerstand von ver.di und den Kirchen hat der Brandenburger Landtag mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes deutliche Erleichterungen für Sonntagsöffnungen per Gesetz ermöglicht. So wurde die Zahl von Sonn- und Feiertagsöffnungen je Gemeinde von bisher sechs auf nun maximal zehn erhöht und für bis zu fünf gemeindeteilbezogene Ladenöffnungen diese sogar erleichtert. “Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass keines der im Gesetzentwurf vorgegebenen Ziele durch die Gesetzesnovelle erreicht werden wird. So wurde leichtfertig ein weiteres Stück verfassungsmäßigen Sonntagsschutzes geopfert, um Unternehmerinteressen an vermeintlich mehr Umsatz nachzugeben. Gewerkschaftliche Forderungen nach Begrenzung des Arbeitnehmereinsatzes an Sonntagen pro Jahr wurden genauso wenig aufgegriffen, wie den Ausschluss von Sonntagsöffnungen an Wahlsonntagen oder Abstimmungssonntagen bei Volksbegehren und ähnlichem oder gesetzlichen Feiertagen”, sagt Erika Ritter, Fachbereichsleiterin Handel bei ver.di Berlin-Brandenburg.
ver.di fordert nun, dass die Landesregierung mehr Verantwortung für den verfassungsmäßigen Sonntagsschutz übernimmt, indem sie sich mindestens jährlich über die Dimension der Sonn- und Feiertagsöffnungen einen Überblick verschafft. Insbesondere soll bilanziert werden, wie viele Sonn- und Feiertagsöffnungen für welche konkreten Anlässe durch die Kommunen zugelassen wurden und wie viele Unternehmen die Sonderöffnungszeiten genutzt haben. Außerdem wäre zu erfassen, wie viele Arbeitnehmer/innen zu solchen Sonderöffnungszeiten eingesetzt wurden und wie viele Kontrollen mit welchen Ergebnissen durch die zuständige Landesoberbehörde für Arbeitsschutz und die kommunalen Ordnungsbehörden stattgefunden haben.
Quelle: ver.di