Sofortabschreibung wird angehoben

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Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 410 auf 1.000 Euro angehoben

1.000 Euro Sofortabschreibung: Wichtiges Signal für Handwerk und Mittelstand

Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von derzeit 410 auf 1.000 Euro angehoben. Dies ist vor allem für Handwerks- sowie kleine und mittlere Betriebe eine gute Nachricht. Die Anhebung der Sofortabschreibung hatte der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits seit langem gefordert.

Für den Lausitzer Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulze ist wichtig, dass die Unternehmen durch diesen Beschluss verbesserte Rahmenbedingungen vorfinden und ihre Investitionsentscheidungen darauf ausrichten können.

Die einfachste Abschreibungsvariante kann künftig für deutlich mehr Wirtschaftsgüter genutzt werden. GWG müssen nicht mehr über eine sogenannte Poolabschreibung über fünf Jahre hinweg steuerlich abgeschrieben werden, obwohl diese Wirtschaftsgüter unter Umständen bereits durch neue Geräte ersetzt werden mussten. Künftig kann die einfachere Sofortabschreibung vorgenommen werden. Die Betriebe werden damit steuerlich in erheblichem Maße entlastet. Gleichzeitig bedeutet der Beschluss eine deutliche Entlastung der Verwaltung, verbesserte Planbarkeit und eine Förderung von Investitionen.

Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB

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