Senftenberg: Weg frei für Corona-Hilfspaket
Senftenberg. In ihrer Sitzung am 24. Juni haben die Senftenberger Stadtverordneten die Richtlinien beschlossen, nach denen Unternehmen, Einzelpersonen oder Vereine Finanzhilfen aus dem Corona-Hilfspaket der Stadt beantragen können. Verabschiedet wurden Richtlinien für den Bereich Wirtschaft sowie für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport. Damit machten die Stadtverordneten den Weg frei für die praktische Umsetzung des Hilfspakets, das in der Sitzung am 8. Mai bereits grundsätzlich beschlossen worden war.
Senftenberger Hilfspaket Corona-Krise 2020
Das Gesamtvolumen des Hilfspakets umfasst 550.000 Euro. Anträge auf Unterstützung aus dem Hilfsfonds sind bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stadt Senftenberg zu stellen.
Die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Hilfsfonds obliegt jeweils einer Vergabekommission. Im Bereich Wirtschaft besteht die Vergabekommission aus den Stadtverordneten, die Mitglieder im Ausschuss für Wirtschaft, Strukturentwicklung und Universität sind. Im Bereich Soziales/Kultur entscheiden analog dazu die Stadtverordneten, die Mitglied im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport. Die Vergabekommissionen treffen ihre Entscheidungen jeweils in nichtöffentlichen Sitzungen, um die Vertraulichkeit der von den Unternehmen mitgeteilten Daten zu gewährleisten. Die am 24. Juni verabschiedeten Richtlinien zur Förderung aus dem Corona-Hilfspaket sollen den Vergabekommissionen ein objektives Bild der Situation des Antragstellers verschaffen.
Anträge und weitere Informationen zum Hilfspaket über die unten stehenden Links oder unter: https://www.senftenberg.de/hilfspaket-corona/
Hilfspaket Corona-Krise 2020
Ziel des “Hilfspaketes Corona-Krise 2020” ist eine schnelle Unterstützung aller in Folge der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geratenen Unternehmen, die Sicherung der Existenz der durch die Pandemie gefährdeten gemeinnützigen Vereine sowie der selbständigen Kunst- und Kulturschaffenden sowie die Übernahme von Aufwendungen für corona-bedingte Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem “Corona-Hilfspaket” wird individuell geprüft. Eine Zuwendung nach den veröffentlichten Richtlinien wird ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Antrags gewährt.
Quelle: PM Stadt Senftenberg