Schweinezuchtanlage Hornow-Wadelsdorf stillgelegt

Schweinezuchtanlage Hornow-Wadelsdorf: Betrieb ohne Genehmigung

Erfolg für NABU: Oberverwaltungsgericht erkennt “Scheinbetrieb”

Der NABU Brandenburg hat gemeinsam mit der Bürgerinitiative “Saustall Wadelsdorf” einen großen Erfolg im Kampf gegen die industrielle Massentierhaltung in Brandenburg erzielt: Mit Beschluss vom 3. Mai 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Schweinezuchtanlage Hornow-Wadelsdorf derzeit ohne Genehmigung betrieben wird und stillzulegen ist, wenn das Landesamt für Umweltschutz (LfU) nicht binnen drei Monaten mittels Fristverlängerungsbescheid den Weiterbetrieb genehmigt. Eine solche Fristverlängerung ist in den Augen des NABU rechtmäßig nicht möglich.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Wiederinbetriebnahme einer 2011 stillgelegten DDR-Schweinezuchtanlage in Hornow-Wadelsdorf mit geplanten 6800 Tierplätzen im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße. Die Anlage war nach ihrer Stilllegung an die Spreefa GmbH, hinter der der berüchtigte niederländische “Schweinebaron” Adrianus Straathof steht, veräußert worden. Dieser wollte sie instandsetzen und als bestandsgeschützte DDR-Altanlage wieder in Betrieb nehmen. So sollte ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden werden. Die alte DDR-Anlage war nie immissionsschutzrechtlich genehmigt oder auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft worden.

Tatsächlich erlischt der Bestandsschutz aber, wenn eine Anlage länger als drei Jahre lang nicht betrieben wird und keine Fristverlängerung gewährt wird. Diese Frist drohte wegen Planungs- und Bauverzögerungen zu verstreichen, so dass im November 2014 wenige Tage vor Fristablauf 230 Tiere in einen notdürftig fertiggestellten Stall verbracht wurden. Die Anlage glich zu diesem Zeitpunkt einer Großbaustelle.

Während das Verwaltungsgericht Cottbus im Juli 2015 den Antrag des NABU zurückwies, folgte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun der Argumentation des Naturschutzbundes: Die Einstallung der Tiere sei ein bloßer “Scheinbetrieb” der Anlage gewesen und habe lediglich dem Erhalt des Bestandsschutzes, nicht aber der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage gedient. Ihr Bestandsschutz sei damit erloschen.

Zu einer sofortigen Stilllegung der Anlage kommt es trotzdem vorerst nicht: Die Spreefa GmbH hatte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf deren Verlängerung gestellt, so dass nun zunächst das LfU über diesen Fristverlängerungsantrag entscheiden muss. Würde die Fristverlängerung gewährt, so würde der Bestandsschutz der Anlage rückwirkend wieder aufleben. Allerdings hält der NABU die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fristverlängerung nicht für gegeben und würde gegen eine Fristverlängerung gerichtlich vorgehen. Sollte die Fristverlängerung nicht erteilt bzw. gerichtlich aufgehoben werden, so müsste die Anlage nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts binnen fünf Monaten stillgelegt werden.

Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU-Landesvorsitzender: “Innerhalb einer Woche hat das Oberverwaltungsgericht mit zwei Entscheidungen der industriellen Massentierhaltung in Brandenburg die rechtlichen Grenzen aufgezeigt. Vor einer Woche wurde der Baustopp für eine Hähnchenmastanlage mit 328.000 Mastplätzen in Groß Haßlow (OPR) bestätigt.

Quelle: NABU Brandenburg

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