Polystyrol-Entsorgung: Maßvolle Regeln gefordert
Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen-Abfällen (Polystyrol) beenden
Umweltministerkonferenz soll Fehlentscheidung korrigieren
Auf der Umweltministerkonferenz in dieser Woche in Berlin können die Weichen für ein Ende der aktuellen Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen-Abfällen (Polystyrol) gestellt werden. Sachsen hat gemeinsam mit dem Saarland einen entsprechenden Antrag eingebracht.
“Unser Vorschlag ist darauf gerichtet, dass die entsprechenden EU-Regeln für Deutschland nicht zusätzlich verschärft werden. Genau das ist vor mehr als einem Jahr gegen die Warnung des Bundes und gegen die Stimme Sachsens geschehen”, so Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt. “Obwohl es von der EU nicht gefordert ist, gelten seitdem auch HBCD-haltige Styroporabfälle, wie sie tonnenweise beim Bau entstehen, als gefährlich. Das wäre nicht nötig gewesen. Lediglich die Zerstörung des HBCD durch eine Verbrennung muss sichergestellt werden”.
Sachsen und das Saarland schlagen daher vor, die entsprechende Regel der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu ändern. Darum wird der Bund gebeten. Das würde ermöglichen, dass HBCD-haltige Abfälle wie in der Vergangenheit bei der Entsorgung zusammen mit anderen Abfällen gesammelt und die entstehenden Abfallgemische einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Auf diese Weise wäre die Verbrennung der HBCD-haltigen Abfälle und damit die laut EU-Recht erforderliche Vernichtung in Abfallverbrennungsanlagen im Rahmen der jeweiligen Zulassung technisch wieder unproblematisch möglich.
Wegen der Regelung sind Probleme bei der Entsorgung von Styropordämmstoffen entstanden, die bis 2015 zum Brandschutz mit dem Flammhemmer HBCD (Hexabromcyclodecan, C12H18Br6) behandelt wurden.
Die Trennung dieser Styroporanteile von sonstigen Bauabfällen bei Entsorgungsunternehmen führte dazu, dass anstelle von gemischten Abfällen reine Styroporabfälle entstanden, die von Verbrennungsanlagen aus technischen oder aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres verbrannt werden konnten.
Quelle: SMUL – Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft