Oberlausitz: Fördermittel zur Fachkräftesicherung

Fördermittel zur Fachkräftesicherung

Freistaat Sachsen gibt auch 2017 Fördermittel zur Fachkräftesicherung in der Oberlausitz

Förderanträge für 2017 können bis zum 06.01.2017 über das Landratsamt gestellt werden

Der Freistaat Sachsen vergibt Fördermittel für regionale Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit dem Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.

Wer kann Fördermittel zur Fachkräftesicherung beantragen?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen
  • Kommunen

Bis wann sind die Fördermittelanträge zu stellen?

Anträge auf Förderung von Projekten, die im Jahr 2017 umgesetzt werden sollen, müssen bis zum 06.01.2017 eingereicht werden.

Wo können die Fördermittelanträge gestellt werden?

Der Landkreis Bautzen nimmt als geschäftsführendes Mitglied der Fachkräfteallianz die Anträge entgegen, bewertet und priorisiert sie. Im Anschluss werden die Anträge an die Sächsische Aufbaubank weiter gereicht. Dort werden die Antragsverfahren geführt. Die Projektkoordinatorin der Fachkräfteallianz finden Sie im Landratsamt, Kreisentwicklungsamt, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Kultur. Hier kommen Sie zur Seite des Sachgebietes Wirtschaftsförderung und Kultur.

Nach welcher Rechtsgrundlage werden die Fördermittel vergeben?

Rechtsgrundlage für die Vergabe der Fördermittel ist die Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie). Sie trat am 29. April 2016 in Kraft.

Ausführliche Informationen zu den Fördergegenständen und -konditionen finden Sie direkt in der Fachkräfterichtlinie.

Quelle: LK Bautzen

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