NABU zum Bibermanagement in Brandenburg

NABU zum Bibermanagement in Brandenburg

NABU setzt beim Bibermanagement auf Beratung und Deeskalation vor Ort

Sowohl beim Sieben-Punkte-Plan des Umweltministeriums, als auch bei der Biberverordnung steht das Miteinander von Mensch und Biber im Mittelpunkt.

Forderungen, beispielsweise des Bauernbundes, vermehrt Biber abzuschießen, weist der NABU zurück. “Die seit einem Jahr geltende Biberverordnung ist enthält keinen Schießbefehl für eine geschützte Tierart”, so Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU-Landesvorsitzender “sondern soll in erster Linie der Schadensprävention dienen”. Dass die Anwendungsmöglichkeiten der Biberverordnung beispielsweise zur Entnahme der Tiere an Dämmen, zur Vergrämung bis hin zum Abschuss noch nicht ausreichend vor Ort bekannt sind, zeigen die vom Ministerium am 5.4.2016 im Biber-Forum vorgestellten Ergebnisse aus den Landkreisen. Bisher ist die Biberverordnung kaum angewendet worden. “Der Abschuss von Bibern ist und bleibt auch mit der Biberverordnung nur die allerletzte Möglichkeit der Schadensbegrenzung. Klar ist auch für den NABU, dass der Biber an Deichen, Hochwasserschutzanlagen, Straßen oder Bahndämmen nicht aktiv werden darf.”

Bedauerlich sei, so der NABU-Vorsitzende, dass die Förderangebote, für die Anlage von Gewässerschutz- oder Ackerrandstreifen mit Hilfe der Agrarförderung bzw. des Vertragsnaturschutzes von Landnutzern nicht nachgefragt werden. “Derartige Pufferzonen wären ein probates Mittel, um Konflikte mit dem Biber zu verringern und zu vermeiden, gleichzeitig Gewässer vor Stoffeinträgen zu schützen und die Artenvielfalt zu fördern.”

Bibermanagement in Brandenburg

Der NABU begrüßt die Initiierung eines Netzwerkes ehrenamtlicher Biberberater in den Regionen. Diese Ehrenamtlichen sind nach Auffassung des NABU Brandenburg unbedingt als unabhängige Berater mit guten regionalen und fachlichen Kenntnissen bei den Naturschutzbehörden anzusiedeln, wie dies bereits in Bayern der Fall ist. Als Vorbild sollte hier der Umgang mit den Naturschutzhelfern bei den unteren Naturschutzbehörden (UNB) und den Ehrenamtlichen, die das Monitoring beim Landesumweltamt unterstützen, dienen. Das sichere die Objektivität der Berater und die Weitergabe aller relevanten Daten an die zuständigen Fachbehörden. Gerne will der NABU seine Fachkenntnis bei der Entwicklung von Schulungsinhalten und Weiterbildungsmaßnahmen einbringen.

Quelle: NABU Brandenburg

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