NABU zum Aktionsplan Spreewald
Echter Aktionsplan statt Aktionismus gefordert. Zum Aktionsplan Spreewald (Artikel vom 28. Mai 2019) erklärt Thomas Fischer, stellvertretender Vorsitzender des NABU Spreewald:
“Mit dem Aktionsplan Spreewald sollen lediglich die Versäumnisse der letzten zwei Jahrzehnte ausgeräumt werden. Alle Maßnahmen müssen jedoch der anspruchsvollen Kulturlandschaft des Spreewalds gerecht werden. In Zeiten der Klimakrise und des Kohleausstiegs haben sich auch die Anforderungen für den Erhalt und die Entwicklung des Spreewaldes verändert.
Übergeordnete Richtlinien der EU als wesentliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen werden im Aktionsplan gar nicht oder unzureichend berücksichtigt. Die wichtige EU-Wasserrahmenrichtlinie wird gar nicht erwähnt, obwohl im Spreewald im Rahmen von Gewässerentwicklungskonzepten Planungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorliegen und sich Maßnahmen schon in der Umsetzung befinden.
Zur Bewertung von notwendigen Entschlammungsmaßnahmen sind neben den wirtschaftlichen Aspekten die ökologischen und hydrologischen Anforderungen zu beachten. Eine Vertiefung von sandigen Gewässerabschnitten, die mit der Beseitigung von ökologisch wertvollen Sandbänken verbunden ist, würde nicht nur dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie zuwiderlaufen, sondern auch den Wasserbedarf des Spreewaldes durch die Vergrößerung der Gewässerprofile erhöhen. In Zeiten des Klimawandels mit einem sehr angespannten Wasserhaushalt der Spree ist ein solches Ergebnis nicht tragbar.
Um dem notwendigen Hochwasserschutz für Siedlungsbereiche Rechnung zu tragen und auch den Hochwald zu entlasten, sollte durch Deichverlegungen den Flussabschnitten endlich mehr Raum gegeben werden. Eine angepasste Auendynamik mit der Schaffung von kontrollierten Überflutungspoldern muss kurz bis mittelfristig und nicht erst ab 2027 ermöglicht werden.
Gleichfalls ist eine Rückkehr zu überdimensionierten Gewässerprofilen aus Bergbauzeiten sehr kritisch zu betrachten. In Zeiten des starken Braunkohletagebaus und der Komplexmelioration sind die Gewässer in Profilen ausgebaut worden, die heute aufgrund des wesentlich geringeren Wasserdargebotes nicht mehr nötig und auch problematisch sind. Diese Situation verlangt nach neuen Strategien bei der Entwicklung des Gewässernetzes, die letztlich auch die Modifizierung der Gewässerunterhaltung nach ökologischen Gesichtspunkten miteinschließt.
Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass die FFH-Richtlinie zum Arten- und Naturschutz nicht erwähnt wird, obwohl derzeit die Managementplanung mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung läuft. Eine ähnliche Beteiligung der Öffentlichkeit steht für den Aktionsplan Spreewald noch aus. Dies ist aber nicht zuletzt für die Akzeptanz der riesigen Investitions- und Erhaltungskosten in Höhe von 23 Millionen bis 2025 und der jährlichen Kosten von 10 Millionen ab 2026 unerlässlich. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben nämlich gezeigt, dass man allein mit der Aufstockung von Finanzen die Probleme nicht lösen kann. Neben einem soliden Finanzierungskonzept braucht es eine personelle Verstärkung der zuständigen Stellen, die die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet vorbereiten, genehmigen und durchführen.”
Quelle: Thomas Fischer, stellvertretender Vorsitzender des NABU Spreewald