Mindestlohn Ausnahmen diskriminieren Geflüchtete

Ausnahmen vom Mindestlohn diskriminieren Geflüchtete

Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn hilft nicht bei der Integration von Geflüchteten

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnt den Unions-Vorschlag, Flüchtlinge sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen, entschieden ab.

“Die Union betreibt Etikettenschwindel. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn hilft nicht bei der Integration von Geflüchteten.

Im Gegenteil: Eine staatlich unterstützte Verdrängung von Niedriglohnempfängern durch Migranten führt zu einer Ausgrenzung der Schutzsuchenden”, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. “Eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit ist diskriminierend und gefährdet den sozialen und betrieblichen Frieden. Wer seinen Arbeitsplatz dadurch bedroht sieht oder sogar verliert, wird bei der nächsten Wahl wohl nicht für etablierte Parteien stimmen. Schon deshalb muss die Lohnuntergrenze für alle gelten.”

Im Ruf der Arbeitgeber nach Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, sieht die IG BAU den leicht durchschaubaren Versuch, eine Billiglohnreserve aufzubauen. “Schon vor Einführung der Lohnuntergrenze starteten die Arbeitgeber Angriffe auf die Lohnuntergrenze und sie werden nicht müde, es weiter zu versuchen”, sagte Feiger. “Das ist unredlich. Es gibt noch viel zu viele legale und illegale Schlupflöcher, die es ermöglichen, den Mindestlohn zu umgehen. Der gesetzliche Mindestlohn darf jedoch nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss bei jedem Beschäftigten ankommen, unabhängig von seiner Herkunft.”

Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

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