Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne – Trickbetrug unterbinden

Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne - Trickbetrug unterbinden

Cottbus. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht durch die angekündigte Prüfverfahren der EU-Kommission seine Kritik an den Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne bestätigt. Wie die Kommission heute bekannt gab “wird in dieser Sache voraussichtlich die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gerechtfertigt sein.” Dieses findet nur für strittige Fälle statt, während die Zahlungen an Steinkohlekraftwerke heute genehmigt wurden.

EU-Kommission muss Trickbetrug bei der Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne zu Lasten der Steuerzahler*innen unterbinden

Prüfverfahren der EU-Kommission bestätigt die Kritik der GRÜNEN LIGA

Dazu René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA: “Dass die Milliarden-Zahlungen an die Braunkohlebetreiber die EU-Kommission nicht überzeugt haben, war absehbar. Wer aus Steuergeld Entschädigungen zahlt, muss zuerst die Höhe des Schadens ermitteln, denn jede zu hohe Zahlung ist eine Wettbewerbsverzerrung. Statt sich an diese Selbstverständlichkeit zu halten, hat die Bundesregierung die Höhe der Zahlungen ganz bewusst nicht transparent hergeleitet, um den Braunkohlekonzerne die zustimmung zu erleichtern.

Mit Blick auf die zwei privaten Eigentümer des Lausitzer Kraftwerksbetreibers LEAG kommentiert Schuster: “Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission auch endgültig jeden Trickbetrug zu Lasten der Steuerzahler*innen unterbindet.”

Das Vorgehen der LEAG, eine längere Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde zu behaupten, um sich diese dann vom Steuerzahler abkaufen zu lassen, erweckt dein Eindruck eines milliardenschweren Trickbetrugs. Bis zum Verkauf durch Vattenfall war die Außerbetriebnahme des Kraftwerks ganz offiziell “Ende der 2020er Jahre” vorgesehen. Die LEAG als neuer Eigentümer behauptete in ihrem sogenannten Revierkonzept (im Zeitraum März 2017 bis Januar 2020), das Kraftwerk bis nach 2030 betreiben zu wollen und soll deshalb jetzt für eine Außerbetriebnahme bis zum Jahr 2028 mit Milliarden entschädigt werden. Dabei ist das “Revierkonzept” eine reine Sammlung behaupteter Unternehmensabsichten, die niemand außerhalb der LEAG selbst geprüft oder gar genehmigt hat.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Einigung zwischen Bundesregierung und Kohlekonzernen im Januar 2020 hatte der SPIEGEL enthüllt, dass die bei diesem Ausstiegspfad abzubauende Kohlemenge sich praktisch nicht von einer schon 2016 verfolgten Unternehmensplanung (“Szenario 1A”) unterscheidet. Geringere Kohleverbräuche als damals geplant sind praktisch nicht durch das Kohleausstiegsgesetz bedingt, sondern durch Entwicklungen am Energiemarkt wie Stromverbrauch, CO2- und Erdgaspreise.

Hintergrund:

Zum förmliches Prüfverfahren nur für strittige Fälle:  “Die Kommission genehmigt rund 85 % aller gemeldeten Beihilfen bereits nach einer ersten Prüfung. Wird in strittigen Fällen ein förmliches Prüfverfahren erforderlich, wird dies im Amtsblatt der EU sowie im online verfügbaren Register staatlicher Beihilfen. der Kommission angekündigt. Dies gibt interessierten Dritten die Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern. Die Kommission bezieht daraufhin sämtliche Aspekte in ihr abschließendes Urteil ein.”

Quelle:

Quelle: Umweltverband GRÜNE LIGA

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