Marktsatzung Bautzen erneuert

https://www.lausitz-branchen.de/medienarchiv/cms/upload/allgemein/bautzen/bautzen-oberlausitz.jpg

Bautzen bekommt eine neue Marktsatzung

Donnerstags gibt es Mischwaren jetzt auf dem Kornmarkt

Es wurde immer wieder darüber gesprochen: Dem Bautzener Wochenmarkt gehen die Kunden aus, die Zahl der Händler sinkt und der Hauptmarkt in Bautzen ist für das meist ältere Publikum nur schlecht begehbar. Nun hat sich die Verwaltung intensiv mit Händlern zusammengesetzt und dem Stadtrat am 29. März eine neue Marktsatzung vorgelegt. Mit einer Enthaltung stimmten die Räte dem Vorhaben zu. Das sind die wesentlichen Veränderungen:

Die Marktplätze

Bislang finden dienstags und sonnabends Grünmärkte auf dem Hauptmarkt statt. Donnerstags wurden ein Mischwarenmarkt auf dem Haupt- und der Grünmarkt auf dem Fleischmarkt angeboten. Letzteres wird sich ändern. Voraussichtlich ab Mitte April 2017 finden Grün- und Mischwarenmarkt gemeinsam auf dem Kornmarkt statt. Der Platz ist besser zu begehen, bietet aber insgesamt weniger Raum. Dafür fällt er auch Vorbeifahrenden ins Auge und man erhofft sich durch die bessere Präsenz und die direkte Anbindung an den ÖPNV mehr Publikum. Feste Innenstadthändler sind geteilter Meinung, sie profitierten oft von den Markttagen im Stadtzentrum. Zusätzlich wurde ein Ostermarkt am Sonnabend nach dem Karfreitag in die Satzung aufgenommen. Er geht auf eine Initiative des Tourismusvereins zurück und findet auf dem Hauptmarkt statt.

Die Marktzeiten

Bisher unterscheidet die Satzung zwischen Sommer- und Winterzeit. Die neue Fassung macht diese Unterscheidung nicht mehr. Geöffnet ist Dienstag 8.00 bis 13.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und Sonnabend 7.00 bis 12.00 Uhr. Der Ostermarkt findet von 9.00 bis 16.00 Uhr statt, am 24. und 31. Dezember wird, sofern es Markttage sind, von 7.00 bis 12.00 Uhr gehandelt. Händler sind zur Einhaltung der Zeiten verpflichtet, lediglich donnerstags könnten sie bereits 15.00 Uhr schließen.

Die Kosten für Händler

Händler wurden bislang nach ihren Angeboten unterschieden. Überwiegend selbstgewonnen Erzeugnisse waren bislang bevorzugt, was sich in einer geringeren Standgebühr widerspiegelte. Wegen der problematischen Nachweise und einer klaren europäischen Rechtsprechung gegen eine solche Sonderbehandlung hat man sich von dieser Regelung verabschiedet. Dienstags und donnerstags zahlen Händler 70 Cent pro Quadratmeter Verkaufsfläche, donnerstags 1,26 Euro. Für den Ostermarkt sind 98 Cent zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Selbstgewonnene Erzeugnisse dürfen auch bei der Auswahl der Händler keine Bevorzugung mehr zur Folge haben.

Die Stadträte gaben zu Protokoll, dass sie im September 2018 eine Auswertung der vollzogenen Änderungen wünschen. Sollten die gewünschten Effekte nicht eingetroffen sein, kann erneut über die Satzung nachgedacht werden.

Quelle: PM Stadt Bautzen

Artikel teilen

Ähnliche Artikel