LCKW-Grundwasserbelastung in Zeuthen
Grundwasserbelastung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) in Zeuthen
Informationen des Umweltamtes zum aktuellen Sachstand
Das Konzept zur Detailerkundung der LCKW-Grundwasserbelastung liegt inzwischen dem Umweltamt vor. Vorausgegangen sind zahlreiche Abstimmungstermine zwischen dem Grundstückeigentümer des ehemaligen “VEB NARVA Leuchtenbau” als Ursprung der Grundwasserbelastung, dem Gutachterbüro, der unteren Wasserbehörde und der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde. Gemäß des Bodenschutzrechts ist in diesem Falle der Grundstückseigentümer als Ursprung der Grundwasserbelastung zur Detailerkundung und Sanierung einer Altlast verpflichtet.
Die Detailerkundung hat zur Aufgabe sowohl den Eintragsort zu untersuchen als auch die Grundwasserbelastung in ihrer Ausbreitung und ihren Konzentrationen in hinreichendem Maße zu erfassen. Ziel ist es eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen zur Sanierung aus den gewonnenen Erkenntnissen abzuleiten.
Neben Bodenluftuntersuchungen sind Untersuchungen mittels des sogenannten “Direct-Push”-Verfahrens vorgesehen. Hierbei wird aus einem Fahrzeug ein Metallgestänge hydraulisch in den Untergrund gedrückt, in dessen Spitzenbereich sich eine Messeinrichtung zur Erfassung von LCKW-Belastungen befindet. Darüber hinaus ist es möglich mit dem “Direct-Push”-Verfahren direkt Grundwasserproben aus dem Grundwasserleiter zu gewinnen. Über die Erfassung der LCKW-Grundwasserbelastung und der Gewinnung von Grundwasserproben hinaus, ermöglichen “Direct-Push”-Sondierungen über den anliegenden Spitzendruck und die auftretende Mantelreibung am Gestänge, gepaart mit einer Leitfähigkeitsmessung relativ exakte Aussagen über den Schichtenaufbau im Untergrund. Dies ist für die weitere bodenschutzrechtliche Bearbeitung von großer Bedeutung.
Es ist vorgesehen und auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse möglich, die Untersuchungen im öffentlichen Straßenraum durchzuführen, so dass aus jetziger Sicht keine privaten Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen. Sollte sich im Einzelfall dennoch die Notwendigkeit ergeben, wird sich die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde rechtzeitig an den Grundstückseigentümer wenden.
Das Umweltamt wird die Bevölkerung weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald