Lausitzer Bergschadensbetroffene werden allein gelassen
Bund will sich von seiner Verantwortung für die Hinterlassenschaften des DDR-Bergbaus trennen
Die Gemeinde Schenkendöbern, selbst von potentiellen Bergschäden betroffen, fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene. Seitens der Landespolitik wird dieses Vorhaben ebenfalls seit langem fraktionsübergreifend unterstützt. Die Voraussetzungen, dass nun bald im Sinne der Betroffenen die Einrichtung einer Schiedsstelle erfolgen kann, schienen greifbar. Der Standort für eine Geschäftsstelle wurde gefunden, eine Leitung der Schiedsstelle ebenso, Mittel des Landes wurden in den Haushalt eingestellt und selbst der scheidende Bergbaubetreiber Vattenfall sicherte eine finanzielle Beteiligung zu.
Nach dem Wunsch des Brandenburger Wirtschaftsministeriums sollte jedoch auch die LMBV als Betreiberin des Sanierungsbergbaus ihren Beitrag leisten. Der Bund als Eigentümer der LMBV lehnt jedoch eine Beteiligung an einer Schiedsstelle kategorisch ab, wodurch das ganze Vorhaben wieder in Frage gestellt wird.
Die Gemeinde Schenkendöbern hatte sich aus diesem Grund im Frühjahr selbst an die für den Braunkohlesanierer zuständigen Minister Schäuble (BMF) und Hendricks (BMUB) gewendet und auf die Dringlichkeit einer Schlichtungsstelle hingewiesen, sowie Vertreter der Ministerien in die Lausitz eingeladen.
Die abschlägigen Antworten der Ministerien liegen nun vor. Laut Bundesfinanzministerium ist “die LMBV […] nicht zuständig, eventuell Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen”.
Bürgermeister Peter Jeschke (CDU) stellt hierzu fest: “Die Antworten der Ministerien haben uns nicht verwundert. Sie passen zu der Befürchtung, dass sich der Bund von seiner Verantwortung für die Hinterlassenschaften des DDR-Bergbaus trennen möchte”. Das von der Landesregierung vorgeschlagene Finanzierungskonstrukt mit einer monetären Beteiligung der Bergbaubetreiber bei den Betroffenen wurde jedoch in der Region stets kritisch gesehen, da dieses die Unabhängigkeit einer Schiedsstelle gefährdet hätte. “Wir fordern daher mit Nachdruck weiterhin die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle, im Zweifel auch ohne eine Beteiligung der Bergbauunternehmen” so Jeschke.
Hintergrund
Durch die bergbaubedingte Entwässerung der Tagebaufelder oder den nachbergbaulichen Grundwasserwiederanstieg kann es zu Veränderungen der Geländeoberfläche im Umfeld der bergbaulichen Tätigkeiten kommen. Diese können Schäden an Gebäuden, Vegetation und Infrastruktur hervorrufen. Laut Bundesberggesetz (BBergG) haftet der Bergbaubetreiber bei Bergschäden. Bei Tagebaubetrieben, wie dem Braunkohlenbergbau in der Lausitz, sind jedoch die Betroffenen im Streitfall in der Nachweispflicht, dass ein Bergschaden vorliegt. Dieser Nachweis kann i. d. Regel nur über teure Gutachten erbracht werden, weshalb zahlreiche Fälle strittig und bleiben. Eine unabhängige Schlichtungsstelle könnte dabei helfen, ohne langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren strittige Schadensfälle zu lösen.
Quelle: Pressemeldung der Gemeinde Schenkendöbern