Kleinkreditprogramm für Existenzgründer

Kleinkreditprogramm für Existenzgründer

Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald erfolgreich Existenzgründer im Kreisgebiet. Der Kreistag hatte nun in seiner jüngsten Sitzung im Dezember die Verlängerung der entsprechenden Richtlinie zum Kleinkreditprogramm für Existenzgründer bis Ende 2020 beschlossen. Gefördert wird die Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald. Ziel des Programms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Der Landkreis leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Gründungsinitiativen.

Landkreis Dahme-Spreewald unterstützt junge Existenzgründer mit Kleinkredit

Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keinen zusätzlichen Kreditkosten und keiner Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 15.000 Euro bei maximal vierjähriger Laufzeit betragen. Der Zinssatz wurde auf zwei Prozent gesenkt. Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Erwartet wird eine Beratung durch den Existenzgründungsdienst der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (WFG) oder der Nachweis einer Beratung durch die zuständige Kammer mit der Bewertung der Erfolgsaussichten.

Anträge können wie bisher bei der WFG in Wildau oder beim Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden. „Als wirtschaftsfreundlicher Landkreis wollen wir vor allem denen helfen, die an sich selbst und ihre Idee glauben, denen aber all die Sicherheiten fehlen, die eine Bank normalerweise verlangt. Natürlich ist dies auch ein Risiko für den Landkreis”, erklärt Wirtschaftsdezernent Heiko Jahn.

Bisher wurden 45 dieser Mikrokredite durch den Landkreis bewilligt. Gefördert wurde beispielshalber die Gründung einer Physiotherapiepraxis oder eines Englisch-Instituts genauso wie ein Bestattungsunternehmen oder ein Blumenladen. Nicht gefördert werden Tätigkeiten im Rahmen eines Strukturvertriebes, Vermögensberatung, Schnellgastronomie, Rechtsanwälte und Notare, Versicherungen oder vergleichbare Bereiche.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft www.wfg-lds.de (Suchwort: “Kleinkredit”) beziehungsweise telefonisch unter Tel.: 03375/ 523830 sowie beim Amt für Kreisentwicklung unter Tel.: 03546/201311.

Die entsprechende Kleinkreditprogramm-Richtlinie ist unter www.dahme-spreewald.info abrufbar.

Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

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