Höherer Mindestlohn für Gebäudereinigung

Mindestlohn für Gebäudereinigung

Höherer tariflicher Mindestlohn für Gebäudereinigung gilt ab sofort

Seit heute gilt für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk der tarifliche Mindestlohn. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. Die Gewerkschaft hatte bereits Ende Oktober 2015 mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks für die rund 600 000 Beschäftigten der Branche einen Tarifvertrag abgeschlossen und beantragt, ihn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Die unterste Lohngruppe von im Westen 9,80 Euro die Stunde und im Osten von 8,70 Euro wurde nun vom Bundesarbeitsministerium für alle Beschäftigten im Bereich der Innenreinigung für verbindlich erklärt. “Ab sofort darf keine Reinigungskraft weniger verdienen”, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux. “Jeder sollte bei der Verdienstabrechnung genau hingucken, ob sich der Arbeitgeber an diese Lohnuntergrenze hält. Bezahlt er weniger, macht sich der Chef strafbar.”

Für den ebenfalls zur Gebäudereinigung zählenden Bereich der Glas- und Fassadenreinigung gilt auch ab heute ein zweiter – deutlich höherer – Mindestlohn 2. Dieser beträgt im Westen 12,98 Euro die Stunde und im Osten 11,10 Euro. Die Verordnung des Ministeriums umfasst auch diesen Bereich. Das heißt, wer Glasflächen oder Außenbauteile reinigt, darf nicht weniger als den Mindestlohn 2 erhalten, unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber verbandsgebunden ist oder nicht.

Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

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