Haushaltssperre im Landkreises Görlitz
Landkreis Görlitz verfügt Haushaltssperre wegen Defizit von mehr als acht Millionen Euro
Durch den 1. Beigeordneten des Landkreises Görlitz, Thomas Gampe, ist für das Haushaltsjahr 2016 (§ 30 SächsKomHVO-Doppik) eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt worden. Das betrifft den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
Der Landkreis Görlitz hat für die Jahre 2015 und 2016 einen Doppelhaushalt beschlossen. Während für 2015 ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden kann, zeichnen sich für 2016 größere Haushaltsdefizite ab. Diese resultieren zum einen aus Mindererträgen aus dem kommunalen Finanzausgleich, vor allem aber aus unabweisbaren Mehraufwendungen, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe. Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen beläuft sich das Defizit auf mehr als acht Millionen Euro. Die Sicherstellung des Haushaltsausgleiches 2016 ist dadurch nicht mehr gewährleistet und die Liquidität im Finanzhaushalt nicht mehr garantiert.
Derzeit wird eine Nachtragssatzung für das Jahr 2016 sowie ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) erarbeitet. Die Sperre wurde erlassen, um bis zum Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes und des Haushaltsstrukturkonzeptes eine sparsame Haushaltswirtschaft zu gewährleisten.
Die Erfüllung von Pflichtaufgaben und alles, was zur Aufrechterhaltung der Verwaltung dient, sind hiervon nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem bereits begonnene Investitionsmaßnahmen sowie Maßnahmen, für die ein Fördermittelbescheid vorliegt.
Quelle: PM Landkreis Görlitz