Halbe Milliarde Euro für Braunkohlesanierung in Sachsen

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Finanzierung für die Braunkohlesanierung in der Oberlausitz und Mitteldeutschland abgesichert

Verhandlungen zum 6. Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2022 abgeschlossen

Der Bund und die Braunkohleländer haben sich in konstruktiven Verhandlungen auf einen Entwurf für das 6. Verwaltungsabkommen über die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung geeinigt. Betroffen davon ist auch der Freistaat Sachsen mit seinen Revieren in Mitteldeutschland und der Lausitz.
Durch das Abkommen wird die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2018 bis 2022 abgesichert. Dazu stellen der Bund und die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr als 1,2 Mrd. Euro bereit. Rund eine halbe Milliarde Euro entfallen auf den Freistaat Sachsen, davon werden rund 220 Millionen Euro vom Land selbst getragen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: “Ich bin froh, dass die durch einen schwierigen Beginn gekennzeichneten Verhandlungen nun zu einem guten sachgerechten Ergebnis geführt haben. Insbesondere für die Braunkohlenreviere in Mitteldeutschland und in der Lausitz ist dies eine frohe Botschaft. Das Verhandlungsergebnis ist ein hoffnungsvolles Zeichen für eine nachhaltige Zukunft der Reviere und ihre künftige Entwicklung.”

Das 6. Verwaltungsabkommen, das nicht zuletzt auch durch die große Unterstützung der Koalitionsfraktionen im Bund zustande kam, sichert die erforderliche Kontinuität bei der Abarbeitung der Aufgaben durch die LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH) bis einschließlich zum Jahr 2022. Der Bund und die ostdeutschen Braunkohleländer bekennen sich darin ausdrücklich zu einer gemeinsamen Fortführung der Braunkohlesanierung.

Zudem haben der Bund und die Länder vereinbart, dass sie sich während der Laufzeit des Abkommens über die Vorgehensweise für eine Fortführung der Braunkohlesanierung über 2022 hinaus verständigen werden. Zugleich beinhaltet das Abkommen einen Fahrplan zur Festlegung der Vorgehensweise für eine abschließende Übertragung der Verpflichtungen, Vermögenswerte und Projekte der LMBV auf vom Bund unabhängige Strukturen.

Jetzt werden die erforderlichen Kabinettsbeschlüsse in den Ländern vorbereitet. Die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen.

SMWA – Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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