Grundwasserverseuchung Schweinemast Tornitz
Im Fall der Grundwasserverseuchung der Schweinemastanlage Bolart GmbH in Tornitz bei Vetschau sollen die Wasserbehörden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) nach langem Zögern handeln, wie das Agrar- und Umweltministerium in der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses im Landtag mitteilte.
Agrar- und Umweltministerium berichtete im Umweltausschuss zur Grundwasserverseuchung in Tornitz
NABU: Schweinemäster darf nicht einfach weitermachen wie bisher!
Im Dezember 2018 war festgestellt worden, dass ein jahrzehntealter Güllebehälter undicht war. Nur auf Druck der Bürgerinitiative (BI) Schweinewind, des Landtagsabgeordneten Raschke und des NABU Brandenburg war das Grundwasser untersucht worden. Vorher war von den Kreisbehörden behauptet worden, es bestünde keine akute Gefahr.
Ob die weiteren sechs Güllebehälter genauso undicht sind, ist bisher nicht untersucht worden. Inzwischen hat das Landeskriminalamt wegen der Grundwasserverseuchung Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Es ermittelt wegen des Verdachts auf Verunreinigung von Wasser und Boden sowie wegen unerlaubten Betriebes einer Anlage.
Jahrelang hatten die Wasserbehörden weggesehen. Entgegen den Auflagen im Genehmigungsbescheid ist über viele Jahre geduldet worden, dass keine ausreichenden Grundwasseruntersuchungen durchgeführt wurden. Nur wegen Einsatzes der BI Schweinewind, des Abgeordneten Raschke und des NABU ist die Wasserbehörde endlich tätig geworden. “Das Versagen der Behörden ist im wahrsten Sinne eine Schweinerei. Man muss sich fragen, ob das Wegsehen der Wasserbehörde das Ergebnis der unkritischen Unterstützung der industriellen Tierhaltung durch das Agrarministerium ist”, so Dirk Marx, Sprecher der BI Schweinwind.
NABU will Untersuchungen des Landeskriminalamtes auf Wasserbehörde ausweiten
Der NABU Brandenburg wird über seinen Rechtsanwalt das Landeskriminalamt auffordern, die strafrechtlichen Ermittlungen auch gegen die Wasserbehörde des Landkreises OSL wegen Beihilfe zur Gewässerverunreinigung zu führen. Nach Auskunft des Agrar- und Umweltministeriums im Landtagsausschuss ist unbekannt, wie groß die Verseuchung von Boden und Grundwasser ist und wie eine Sanierung durchgeführt werden kann. Der Betreiber der industriellen Schweinmastanlage hat der Unteren Wasserbehörde nunmehr den Abschluss eines öffentlichen Vertrages zur Sanierung seiner Anlage angeboten. “Ich halte es für skandalös, dass der Schweinmäster einfach weitermachen kann. Es darf nicht sein, dass er sich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag freikaufen kann”, so Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Obwohl damals schon erste Erkenntnisse über die Gewässerbelastung vorlagen, hat das Landesamt für Umwelt noch 2015 die Genehmigung zur Erweiterung der industriellen Mastanlage von 51.000 auf 67.000 Mastplätze erteilt. Gemeinsam mit der BI Schweinewind hat der NABU beim Oberverwaltungsgericht erreicht, dass diese massive Aufstockung der Zahl der Mastplätze vorerst gestoppt wird. Bürgerinitiative Schweinwind und NABU fordern das Landesamt für Umwelt auf, die erteilte Genehmigung sofort aufzuheben. Auf keinen Fall dürfe die industrielle Tierhaltung mit all ihren Konsequenzen an diesem Standort noch weiter ausgebaut werden.
Quelle: NABU Brandenburg