Gewerbegebiet *Löbau-West B 178* geplant

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Löbau / Oberlausitz. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 6. September 2018 einstimmig beschlossen, für das Gebiet nordwestlich des Gewerbegebiets Löbau-West einen vorzeitigen Bebauungsplan “Löbau-West B 178” aufzustellen.

Neues Gewerbegebiets “Löbau-West B 178” in Planung

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Norden die Kreisstraße K 8683 Kittlitz-Nechen-Großdehsa und die Bahnstrecke Görlitz-Dresden; im Osten die Bahnstrecke Görlitz-Dresden; im Süden das vorhandene Gewerbegebiet Löbau-West und im Westen die Bundesstraßen B 178 und B 6. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 90 Hektar Land. Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes umfasst Flurstücke der Gemarkung Unwürde mit Laucha, der Gemarkung Altlöbau, der Gemarkung Löbau und der Gemarkung Eiserode.

Mit der Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes des Gewerbegebiets “Löbau-West B 178” sollen folgende Planziele verfolgt werden:

  • Entwicklung von Gewerbeflächen insbesondere für Betriebe des produzierenden Sektors
  • Prüfung Standorteignung bei Ansiedlung von Industriebetrieben gemäß § 9 BauNVO
  • Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders von Nutzungen im Gewerbegebiet sowie schutzbedürftigen Nutzungen im Nahbereich
  • verträgliche Einbindung des Gewerbegebietes in den Siedlungs- und Landschaftsraum unter besonderer Berücksichtigung einer ansprechenden Gestaltung des Stadteingangs

“Die Zukunft der Stadt Löbau wird mittel- und langfristig vor allem von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sein. Ein neues Gewerbegebiet wird in den kommenden Jahrzehnten dabei helfen”, sagte Oberbürgermeister Dietmar Buchholz bei der Vorstellung der Pläne. Zuspruch erhielt Oberbürgermeister Buchholz vonseiten der Stadtratsfraktionen CDU, Die Linke und Bürgerliste.

Die Planunterlagen werden nach Aufstellung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen im “Zentralen Portal Bauleitplanung”, einem Internetportal des Freistaates Sachsen sowie auf der Website der Stadt Löbau (www.loebau.de) einsehbar sein.

Quelle: PM Stadt Löbau

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