Finanzierungsabkommen – Wertschätzung für sorbisches Volk
Abkommen über Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
Tillich begrüßt neues Abkommen über Finanzierung “Starke Botschaft der Wertschätzung für sorbisches Volk”
Berlin (15. Februar 2016) – Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und die Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg, Stanislaw Tillich und Dietmar Woidke, haben in Berlin das dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet.
“Der Freistaat Sachsen, das Land Brandenburg und der Bund werden die Arbeit der Stiftung auch weiterhin fördern”, sagte Tillich am Montag bei der Feierstunde im Bundesinnenministerium. “Wir unterstützen damit das sorbische Volk dabei, seine Sprache und Kultur zu bewahren.”
“Das neue Abkommen gibt der Stiftung langfristige Planungssicherheit. Damit schaffen wir eine gute und verlässliche Grundlage, auf der die Stiftung ihre Arbeit fortführen kann.” Tillich sagte weiter: “In der Frage, wie man mit Minderheiten im eigenen Land umgeht, kann sich eine Nation beweisen und auszeichnen. Wir setzen heute eine starke Botschaft der Wertschätzung für das sorbische Volk.” Ausdrücklich dankte der Ministerpräsident dem Bund und dem benachbarten Brandenburg für die gute und enge Zusammenarbeit.
Die Gesamtförderung wurde erhöht und beläuft sich nunmehr auf 18,6 Millionen Euro pro Jahr. Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg beteiligen sich im Verhältnis drei Sechstel, zwei Sechstel und ein Sechstel an der Förderung. Demnach entfallen auf den Bund pro Jahr 9,3 Millionen Euro, auf Sachsen 6,2 Millionen Euro und auf Brandenburg 3,1 Millionen Euro.
Tillich dankte auch der Stiftung für das sorbische Volk. “Dass es heute eine so reiche sorbische Kulturlandschaft gibt, dass die sorbische Sprache und Kultur so lebendig sind, ist zuallererst dem Engagement der Menschen in der Lausitz zu verdanken. Doch wäre all dies ohne die Arbeit der Stiftung nicht denkbar.”
Hintergrund
Im Zweiten Finanzierungsabkommen von 2009 war die Fördersumme auf 16,8 Millionen Euro festgelegt worden. 2013 hatten die Vertragspartner ihre jeweiligen Finanzierungsbeiträge dann freiwillig auf insgesamt 17,85 Millionen Euro aufgestockt, um eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung sicherzustellen. Das neue Abkommen hat eine Laufzeit bis Ende 2020.
Weitere Informationen: | https://www.sorben.sachsen.de/
Quelle: SSK – Sächsische Staatskanzlei