Faulbrut bei Bienen im Landkreis Görlitz

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Amerikanische Faulbrut bei Bienen im Landkreis Görlitz festgestellt

Im Landkreis Görlitz ist nach Umgebungsuntersuchungen am 15.06.2017 die Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Großschönau amtlich festgestellt worden. Es wurde ein Sperrbezirk in Großschönau um die betroffenen Bienenstände eingerichtet.

Menschen sind durch die Faulbrut, auch durch den Genuss von Honig, nicht gefährdet.

Alle Bienenvölker und Bienenbestände in den Sperrbezirken sind unverzüglich amtlich untersuchen zu lassen. Bienenvölker dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Dies gilt auch für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Die Ausnahme gilt für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Ebenso dürfen keine Bienenvölker und Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden. Bislang nicht angemeldete Bestände im gesamten Landkreis sind unverzüglich bekanntzugeben unter Telefon 03585 44 2780 oder per Email an tiergesundheit@kreis-gr.de .

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung des Bienenvolkes. Ihr Erreger ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae und befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.

Die Sperrbezirke aus dem Jahr 2016, Lodenau, Rothenburg, Nieder Neundorf, Uhsmanndorf und Ebersbach, gelten weiterhin.

Quelle: PM Landkreis Görlitz

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