Extremsituation: Niedrigwasser in Spree und Schwarze Elster hält an
Cottbus – Die länderübergreifende Arbeitsgruppe „Extremsituation” hat zum fünften Mal in Cottbus getagt und die bisher festgelegten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der extremen Trockenheit in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster bestätigt. Die allgemeine Niedrigwassersituation hat sich trotz vereinzelter Niederschläge in den vergangenen zwei Wochen nicht entspannt.
Mit den Wasserabgaben, vor allem aus den Sächsischen Talsperren Bautzen und Quitzdorf, sowie der Talsperre Spremberg in Brandenburg konnte der Abfluss in die Spree am Unterpegel Leibsch in den letzten zwei Wochen auf niedrigem Niveau (1,5 Kubikmeter pro Sekunde) gehalten werden. Normal sind im August als Mittelwert 12,8 Kubikmeter pro Sekunde. Zur Niedrigwasseraufhöhung der Spree wurden von den mit dem Freistaat Sachsen vereinbarten 20 Millionen Kubikmeter in 2019 bereits 16,6 Millionen Kubikmeter abgegeben. Mit dem noch verbliebenen Restkontingent von 3,4 Millionen Kubikmetern und den vorhandenen Wasserreserven in der Talsperre Spremberg können die Spreewasserstände bei unveränderten metrologischen Bedingungen bis voraussichtlich Ende September auf niedrigem Niveau gehalten werden. Weitere Wasserreserven stehen noch in den Speichern Burghammer, Lohsa II und Dreiweibern zur Verfügung
In der Schwarzen Elster wirkt sich die Trockenheit noch prekärer aus. Oberhalb von Senftenberg liegt der Fluss vollkommen trocken. Nur durch Stützung aus dem Speicherbecken Niemtsch und der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza konnte der Abfluss am Pegel Biehlen 1 bisher auf einem unteren Level stabilisiert werden. Er beträgt aktuell 0,368 Kubikmeter pro Sekunde. Der mittlere Abfluss für diesen Pegel liegt normalerweise im August bei 1,82 Kubikmeter pro Sekunde. Im Speicherbecken Niemtsch bei Senftenberg beträgt die Wasserreserve nur noch 1 Millionen Kubikmeter. Mit strenger Bewirtschaftung der Ressourcen und bei gleichbleibenden Wetterbedingungen ist die touristische Nutzung im Senftenberger See jedoch zumindest bis Ende September gesichert.
Wasser sparen und die noch verfügbaren Ressourcen schonend einzusetzen ist nach wie vor der Grundsatz allen Handelns. Deshalb wird auch das von den Landkreisen vorgenommene Verbot von Wasserentnahme aus Flüssen und Seen mittels Pumpen aufrechterhalten. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 50000 Euro geahndet werden. Dies gilt auch bei eigenmächtigen, unerlaubten Handlungen an wasserwirtschaftlichen Anlagen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg