EU-Recht: Bau der Tesla Giga-Factory bedenklich
Brüssel. In den Fall der umstrittenen Errichtung einer Giga-Factory des Autobauers Tesla in Brandenburg kommt Bewegung. Die EU-Kommission mahnt in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass nach EU-Recht im Vorfeld zu prüfen ist, ob von einem geplanten Projekt für nachhaltige Entwicklung eine Verschlechterung ausgehen kann.
Europarechtliche Bedenken beim Bau von Teslas Giga-Factory erhärten sich
Antwort der EU-Kommission auf Anfrage der ÖDP-EU-Abgeordneten Manuela Ripa
Die ÖDP EU-Abgeordnete Manuela Ripa hatte eine entsprechende Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, deren Antwort nun vorliegt: “Die Formulierung der Kommission macht unmissverständlich klar, dass derartig sensible und umweltschädigende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pfahlgründungen im Fall Tesla, nicht ohne umfassende Verträglichkeitsprüfung per Vorabgenehmigung hätte genehmigt werden dürfen! Die zuständigen deutschen Behörden hätten im Vorfeld handeln müssen, denn Umweltbelange werden in diesen Vorabgenehmigungen nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt!”, so Ripa.
Die vom US-Amerikanischen Automobilhersteller Tesla im brandenburgischen Grünheide geplante Großfabrik wird seit Beginn des Genehmigungsverfahrens im Januar 2020 kontrovers diskutiert. Da das Bauvorhaben unmittelbar an ein streng geschütztes Natura-2000-Schutzgebiet heranreicht und zu großen Teilen auf einem Trinkwasserschutzgebiet errichtet werden soll, drängten sich vor allem europarechtliche Bedenken auf. Selbst bei einer potentiellen Beeinträchtigung solcher speziell geschützten Gebiete, sind laut EU-Recht normalerweise strenge Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen.
Zahlreiche Umwelt- und RechtsexpertInnen mahnten jedoch die Mangelhaftigkeit der dazu eingereichten Verfahrensunterlagen an und kritisierten vor allem die von der zuständigen Behörde erteilten Vorabgenehmigungen, aufgrund derer Tesla schon vorzeitig mit seinem Bau beginnen konnte.
“Die brandenburgische Landesregierung, an der auch die Grünen beteiligt sind, sollte jetzt schnell für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung von EU- Recht sorgen, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Die Umstände, die zu einer so nicht zulässigen Vorabgenehmigung geführt haben, müssen schnell auf den Tisch, damit nicht weiterhin gegen die hohen Umweltauflagen und gegen EU-Recht verstoßen wird”, so die Parlamentarierin abschließend.
Die Fragen und vollständige Antwort der Europäischen Kommission sind hier einzusehen.
Quelle: Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) Landesverband Brandenburg