Carl-Thiem-Klinikum zu Tarifverhandlungen aufgefordert

Carl-Thiem-Klinikum

Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das CTK Cottbus zu Tarifverhandlungen aufgefordert

ver.di-Mitgliederversammlung fordert die Angleichung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) zu Tarifverhandlungen für die Beschäftigten und für die Auszubildenden aufgefordert und zeitnahe Verhandlungstermine vorgeschlagen.

Mit dem Beschluss der ver.di-Mitgliederversammlung fordert die Gewerkschaft ver.di, dass die im Tarifvertrag TV-CTK geregelten Arbeitsbedingungen mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) mit den besonderen Regelungen für die Krankenhäuser angeglichen werden und zum 1. Januar 2017 die neue Entgeltordnung (Regelung zur Eingruppierung) zum TVöD übernommen wird.

Für die Auszubildenden fordert die Gewerkschaft ver.di die Übernahme der Regelungen des gültigen Tarifvertrages für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Weiterhin fordert die Gewerkschaft ver.di die Übernahme des Tarifvertrages zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (Altersteilzeit) für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ). Dieser Tarifvertrag gilt bei allen Verwaltungen und Unternehmen sowie auch bei den Krankenhäusern, bei denen der TVöD Anwendung findet.

Zusätzlich hat die ver.di-Mitgliederversammlung beschlossen, dass eine Zusatzvereinbarung zur Gewährung von einem zusätzlichen bezahlten arbeitsfreien Tag pro Halbjahr ausschließlich für ver.di-Mitglieder (Differenzierungsklausel) abgeschlossen wird.

Das Entgelt für eine Krankenschwester auf “Normal-Station” nach dem TV-CTK zuzüglich der 2%-Zulage (seit Juli 2015) liegt bei ca. 92% bis 93% des TVöD (Stand März 2016). Dies entspricht einer monatlichen Differenz zwischen 220 EUR bis 230 EUR bei einer Vollzeitbeschäftigung. Zum 1. Februar 2017 erhöht sich das Entgelt nach dem TVöD um 2,35%. Damit steigt die monatliche Differenz auf ca. 280 EUR bis 290 EUR.

Die Auszubildenden in der Krankenpflege würden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ca. 157 EUR bis 183 EUR mehr Entgelt erhalten. Diese Differenz steigt dann noch um 30 EUR zum 1. Februar 2017 an.

Mit der neuen Entgeltordnung, die im öffentlichen Dienst zum 1. Februar 2017 in Kraft tritt, würde ein neues Eingruppierungsrecht im Carl-Thiem-Klinikum gelten, welches insbesondere bei den Beschäftigten, die nach dem 30. September 2005 und später eingestellt wurden und nicht in der Pflege beschäftigt sind, zu Verbesserungen der Eingruppierung und somit zu Verbesserungen der Entgeltansprüche führen.

Die Tarifkommission wird über die Tarifverhandlungen mit weiteren Tarifinformationen informieren.

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

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