Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz stößt auf Ablehnung

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ver.di gegen Novelle des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

ver.di hat jetzt an den brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke geschrieben und eindeutig mitgeteilt, dass die Gewerkschaft den vorliegenden Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz kategorisch ablehnt. Der Entwurf würde eine Erweiterung der bisherigen sechs Öffnungssonntage aus besonderem Anlass je Gemeindegebiet auf bis zu zehn Sonn- und Feiertage zulassen “Auf keinen Fall wird sich ver.di an einem Prozedere beteiligen, das zu einer weiteren Verschlechterungen beim Ladenöffnungsgesetz in Brandenburg führt. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen spricht sich ver.di grundsätzlich gegen Sonn- bzw. Feiertagsarbeit aus”, sagte Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel.

ver.di hat viele Jahre einem Prozess Zeit gegeben, in dem das geltende Ladenöffnungsrecht durch die Städte und Gemeinden nach Buchstaben und Geist erlernt und durchgesetzt werden sollte. Dieser Prozess ist letztlich daran gescheitert, dass die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden nicht ausreichend bereit waren, das Sonntagsarbeitsverbot zu respektieren und die Verordnungen entsprechend der Rechtslage abzufassen und durchzusetzen. Vielmehr wurde immer deutlicher, dass kommerziellen Interessen in den Verwaltungen der Vorrang gegeben wurde. Gestoppt wurde dieses Handeln erst durch die erfolgreiche Klage von ver.di beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. Umso mehr verstehen wir die gesetzliche Initiative zu Verschlechterungen beim Ladenöffnungsgesetz als Versuch, die hergestellte Rechtslage zu revidieren, die den Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen in den Mittelpunkt stellt.

ver.di kündigte an, sowohl die neue gesetzliche Regelung, sofern sie so verabschiedet wird, als auch die darauf fußenden einzelnen Verordnungen der Städte und Gemeinden auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Mit Blick auf Verfahren in anderen Bundesländern, zuletzt in Erfurt, sieht ver.di den dann folgenden Prozessen vor den Verwaltungsgerichten sehr optimistisch entgegen.

Quelle: ver.di

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