Betriebsräte gegen Pflegekammer
Die Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen von 16 Krankenhäusern und Kliniken im Land Brandenburg haben sich in einem gemeinsamen Brief vom 27. August 2018 an das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg und an den Brandenburger Landtag gegen die Bildung einer Pflegekammer im Land Brandenburg ausgesprochen.
Betriebsräte gegen die Einrichtung einer Pflegekammer im Land Brandenburg
Die 16 Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, die diesen gemeinsamen Brief unterzeichnet haben, vertreten insgesamt 6.075 Pflegebeschäftigte in 16 Brandenburger Krankenhäusern und Kliniken. Zu den 16 Unterzeichnern gehören unter anderem die Betriebsräte vom Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann, vom Klinikum Frankfurt (Oder), vom Niederlausitzer Klinikum in Senftenberg und Lauchhammer, von den Ruppiner Kliniken in Neuruppin, vom Werner Forßmann Krankenhaus in Eberswalde, vom Städtischen Klinikum Brandenburg, von den Asklepios Fachkliniken in Brandenburg, Teupitz und Lübben, vom städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt und vom Sana-Herzzentrum in Cottbus.
Seit Juli 2018 findet unter den Pflegebeschäftigten im Land Brandenburg eine vom Brandenburger Gesundheitsministerium beauftragte Umfrage statt. Die Pflegebeschäftigten sollen sich in der Umfrage entscheiden, ob sie für die Bildung einer von den Pflegebeschäftigten selbstfinanzierten Pflegekammer mit einer Pflichtmitgliedschaft sind oder ob sie gegen die Bildung dieser Pflegekammer sind. Die 16 Betriebsräte sprechen sich gegen eine Pflegekammer aus. Die Betriebsräte fordern, dass die Politik und der Staat bei der Pflege nicht aus der Verantwortung entlassen werden dürfen. Dies gilt auch für die jetzigen Aufgaben, die dann einer Pflegekammer übertragen werden sollen. Die Betriebsräte fordern, dass die Formulierung von Qualitätskriterien für die Ausbildung und Praxis, die Definition von Standards für die Fort- und Weiterbildung und das Erlassen einer Berufsordnung weiterhin Aufgabe des Gesetzgebers und der Landesregierung bleiben soll. Die Weiterbildung der Pflegebeschäftigten muss dabei weiter die Aufgabe der Arbeitgeber in der Pflege sein.
Die 16 Betriebsräte vertreten gemeinsam die Auffassung, dass der Pflegeberuf imKrankenhaus, in der stationären und ambulanten Pflege durch eine Pflegekammer mit einer Pflichtmitgliedschaft nicht attraktiver wird. “Statt mit einem Pflichtbeitrag an die Pflegekammer, der die Pflegenden zusätzlich finanziell belastet, müssen die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Pflegebeschäftigten im Land Brandenburg wesentlich verbessert werden. Dies fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit der Pflegekammer” so die Betriebsräte in ihrem gemeinsamen Brief an das Gesundheitsministerium und an den Brandenburger Landtag.
Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Pflegebeschäftigten werden durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber geregelt. “Die Qualität der Pflege kann nur durch gesetzlich geregelte verbesserte Personalschlüssel gesichert werden”, fordern die Betriebsräte der Brandenburger Krankenhäuser in Ihrem gemeinsamen Brief.
Hinweis: Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die gewählte Arbeitnehmervertretung in einer kirchlichen Einrichtung, vergleichbar mit dem Betriebsrat.
Quelle: PM ver.di