Bauwasser-Einleitung in Lauchhammeraner See

Bauwasser-Einleitung in Lauchhammeraner See

Antwort auf Medienanfragen zum Bauwasser-Einleiten in den Schmalen See bei Lauchhammer

Bauwasserhaltung bis 30.06.2016 in das Restloch 104 erlaubt

Senftenberg/Lauchhammer. Die LMBV erreichten zum Jahreswechsel 2015/2016 Anfragen von Medienvertretern zur Einleitung von Bauwasser in den Schmalen See bei Lauchhammer. Der sogenannte Schmale See stellt die Bergbau-Hinterlassenschaft Restloch 104 dar. 2008 war das entstehende Gewässer noch eine “kleine Pfütze”. Im noch trockenen Zustand erfolgte im Jahre 2005 eine Kippensicherung per Rütteldruck- und Fallplattenverfahren.

Kurz zur Ausgangssituation: die LMBV hat in Lauchhammer-Nord den Auftrag vom Land Brandenburg und des Bundes, die Bürger und Ihr Eigentum vor “nassen Füssen” zu schützen. Dazu hat der Bergbausanierer zur Gefahrenabwehr eine Drainagelösung beantragt und genehmigt bekommen. Diese ist in enger Kooperation mit dem WAL in der Umsetzung, so dass in einer Baumaßnahme sowohl die Drainagen als auch die Schmutzwasserableitungen in diesem Bereich neu verlegt werden. Diese Arbeiten des WAL sind noch nicht abgeschlossen.

Für die gesamte Baumaßnahme ist eine Bauwasserhaltung nötig, bei den zuständigen Behörden beantragt und bis zum 30.06.2016 genehmigt worden. Diese entwässert in das Restloch (RL) 104. Parallel wurde eine Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde frühzeitig beantragt, die voraussichtlich bis zum Abschluss der Arbeiten bewilligt werden wird. Ein begleitendes Monitoring des RL 104 bestätigt, dass es bisher dort zu keinen gravierenden Veränderungen gekommen ist. Das RL 104 zeigt nach wie vor einen erwarteten (noch guten) pH-Wert.

Der Sachstand im Restloch 104 selbst stellt sich wie folgt dar:

  • Durch das in der Vergangenheit vorgenommene beständige Einleiten von Niederschlagswasser und z.T. häuslichen Abwässern aus Kleinleipisch lag der Wasserspiegel im RL 104 seit Mitte 2005 über dem angrenzenden Grundwasserspiegel. Ein Zustrom von Kippengrundwasser und damit die prognostizierte und erwartete Versauerung des RL 104 wurden dadurch bisher verhindert.
  • Mit Erreichen von Grundwasserständen, die über dem Wasserspiegel des Sees liegen (Grundwasserschluss), wird eine Versauerung einsetzen. Durch die Trockenheit 2014 und auch bisher in diesem Jahr stagnierte der Grundwasserwiederanstieg im Umfeld des RL 104 bzw. es zeigte sich sogar eine leichte Absenkung des Grundwasserstands.
  • In Abhängigkeit vom Niederschlagsdargebot und damit vom Grundwasserwiederanstieg in der Kippe wird die grundsätzliche Versauerung des RL 104 durch Zustrom von Kippengrundwasser dennoch, wie modelhaft vorhergesagt, in absehbarer Zeit beginnen. Der Zeitpunkt der beginnenden Versauerung kann von Hydrologen – aufgrund der nicht vorhersagbaren meteorologischen Bedingungen – nur grob abgeschätzt werden. Die Einleitung des Drainagewassers überschneidet zeitlich diesen Prozess und kann in der öffentlichen Wahrnehmung dazu führen, dass die mittelfristig erwartete Versauerung ausschließlich dem Drainagewasser als Ursache zugeordnet wird. Dies ist aber nicht der Fall.
  • Zur Überwachung dieses Prozesses wurden und werden durch die LMBV die Probenahmen und Analysen des Seewassers fortgeführt.

Das flache Restloch104 ist ein Überbleibsel der Baufelder IV und V des Tagebaus Kleinleipisch, in denen zwischen 1921 und 1944 bzw. 1926 und 1946 Braunkohle gefördert wurde.

Stand der Beantwortung: 16.12.2015 / ergänzt 07.01.2016

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