Amerikanischer Faulbrut: Sperrbezirk Heideblick-Luckau nochmals erweitert
Im Kreisgebiet Dahme-Spreewald gibt es neue Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut (AFB). Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat die von Imkern gefürchtete Tierseuche bei zwei weiteren Bienenständen am südwestlichen Grenzbereich des bereits geltenden Sperrbezirks um Heideblick-Luckau amtlich festgestellt. Es handelt sich bei der Bienenseuche um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die aufgrund ihrer hohen Ansteckungsgefahr anzeigepflichtig und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu bekämpfen ist. Es wurde ein neuer Sperrbezirk mit einem erweiterten Durchmesser von knapp 20 Kilometern um Luckau und Heideblick eingerichtet.
Bienenseuche: Erneute Ausbrüche von Amerikanischer Faulbrut
Sperrbezirk Heideblick-Luckau nochmals erweitert / Veterinärbehörde lädt zu Infoabend
“Um weitere Erkrankungsfälle zu verhindern, ist der bestehende Sperrbezirk abermals angepasst und zu einem noch größeren Restriktionsgebiet zusammengefasst worden. Im jetzt ausgedehnten Sperrbezirk ‚Heideblick–Luckau‘ sind nun in den hinzugekommenen Gemarkungen etwa 70 Bienenvölker amtlich zu beproben“, erklärt Amtstierärztin Dr. Jana Guth. Der neu verfügte Sperrbezirk Heideblick-Luckau ist auf folgende fünf Gemeinden ausgeweitet worden: Weißack, Walddrehna, Gehren, Waltersdorf sowie Wehnsdorf. Die Ortschaften Garrenchen, Egsdorf, Luckau, Wittmannsdorf, Zöllmersdorf, Pelkwitz, Gießmannsdorf, Wierigsdorf, Görlsdorf, Goßmar, Bornsdorf, Freesdorf, Cahnsdorf, Schlabendorf, Bergen, Riedebeck, Beesdau, Presenchen, Frankendorf, Stiebsdorf und Wanninchen bleiben nach wie vor vom Sperrbezirk eingeschlossen. Im gesamten Sperrkreis sind 44 Imker mit insgesamt 446 Völkern registriert, die vom Veterinäramt beprobt werden.
Die Allgemeinverfügung und eine Übersichtskarte sind im Bereich Veterinärwesen eingestellt. Die verfügte Sperre hält mindestens zwei Monate an und gilt bis auf Widerruf. Die Aufhebung ist erst möglich, wenn erneute Untersuchungen keine weiteren Faulbruterreger bestätigen. Innerhalb des Sperrbezirks werden nun alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt und gemäß den Laborergebnissen und klinischen Untersuchungen behandelt. Die von der AFB betroffenen Bienenvölker müssen tierseuchenrechtlich entweder getötet oder – wenn das Volk stark genug ist – einem sogenannten Kunstschwarmverfahren zur Sanierung unterzogen werden. Anschließend ist alles kontaminierte Material unschädlich zu beseitigen.
Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in oder aus dem oben genannten Sperrbezirk (siehe Kartenauszug) zu bringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend an die Veterinärbehörde zu melden. Sofern ein AFB-Verdacht besteht, haben die Imker das Amt umgehend zu informieren und an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen.
In diesem Jahr ist die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut im Dahme-Spreewald-Kreis erstmals Ende April in Schönefeld nachgewiesen worden. Der in diesem Zuge um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schönefeld verhängte Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer gilt nach wie vor. Da dort bei einer Nachbeprobung im Juni erneut AFB-Erreger durch das Kreisveterinäramt festgestellt worden sind. Der Ausbruch der Bienenpest in Egsdorf und in Zöllmersdorf und deren Bekämpfung in den anschließend festgelegten Sperrbezirken dauert seit Ende Mai an. Nach weiteren dort festgestellten Ausbrüchen Anfang Juli war der Sperrbezirk bereits auf insgesamt 21 Ortschaften um Heideblick-Luckau erweitert worden.
Informationsabend zur AFB:
Die Veterinärbehörde lädt nun betroffene und interessierte Imker zu einem kostenfreien Informationsabend rund um das Thema „Amerikanische Faulbrut“ am Montag, 19. August 2019, ab 17 Uhr in den Kreistagssaal nach Lübben ein. In diesem Rahmen wird der Landesverband Brandenburgischer Imker sein Bienengesundheitsmobil zur Bekämpfung der AFB vorstellen sowie Tiermediziner und Sachverständige Fachvorträge halten. Das Programm und Anmeldeformular sind ebenfalls im Bereich Veterinärwesen abrufbar.
Hintergrund “Amerikanische Faulbrut” (AFB):
Die AFB stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig oder anderen Bienenprodukten dar. Bei der AFB handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es letztlich zum Sterben des Bienenvolkes kommt. Die durchzuführenden Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und somit die Imker im Landkreis Dahme-Spreewald und den benachbarten Landkreisen vor größeren Schäden zu bewahren.
Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die die Larven von Bienenvölkern befällt. Ausgewachsene Bienen sind gegen die Krankheit resistent. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen des Bakteriums mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven. Zunächst ernähren sich die Erreger vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve. Die Krankheit lässt die Brut nach und nach absterben, so dass die erforderliche Winterstärke des betroffenen Volkes nicht erreicht werden kann und das Volk stirbt. Für den Menschen ist die AFB ungefährlich – auch der Honig der Bienen, deren Völker betroffen sind, kann bedenkenlos verzehrt werden. (Quelle: LIB – Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.)
Kontakt:
Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft
beim Landkreis Dahme-Spreewald
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Tel.: 03546 20-1613 o. 03375 26-2121
Fax: 03546 20-1663
Quelle: PM Landkreis Dahme-Spreewald