Amerikanische Faulbrut im Raum Hoyerswerda festgestellt
Nachdem im letzten Jahr Sperrbezirke im Stadtgebiet Hoyerswerda im Ortsteil Zeißig, auf dem Gebiet der Gemeinde Spreetal und im Ortsteil Bröthen der Stadt Hoyerswerda ausgewiesen wurden, musste das Gebiet erneut erweitert werden. Am 12.04.2018 wurde die Faulbrut erneut im Ortsteil Bergen der Gemeinde Elsterheide amtlich festgestellt.
Amerikanische Faulbrut: Erneute Erweiterung des Sperrbezirks um Hoyerswerda
Ein Sperrbezirk umfasst das gesamte Stadtgebiet Hoyerswerda sowie die Ortsteile Zeissig, Kühnicht, Dörgenhausen, Bröthen-Michalken und die Ortslage Koselbruch des Ortsteils Schwarzkollm, den Ortsteil Spohla der Stadt Wittichenau und auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide die Ortsteile Bergen, Neuwiese und Seidewinkel sowie die Ortslagen Klein-Seidewinkel, Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen, Klein-Bergen, Bergen-Ausbau und Wasserburg.
Außerdem befindet sich ein weiterer Sperrbezirk im komplett unbebauten Gebiet nordöstlich von Hoyerswerda in der Bergbaufolgelandschaft. Die Grenze des kreisförmigen Sperrgebietes wird im Süden und Osten durch den Verlauf der B 97 zwischen Hoyerswerda und Schwarze Pumpe gebildet. Im Nordosten verläuft die Grenze des Sperrbezirkes durch die Mitte des Spreetaler Sees. Nördlich und westlich endet das Gebiet auf unbewaldeten Flächen, in denen Rutschungsgefahr und Betretungsverbot besteht.
Anordnung
Für alle innerhalb dieses Sperrbezirks gelegenen Bienenstände und gehaltenen Bienenvölker wird Folgendes ab sofort angeordnet:
- Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich durch den jeweiligen Bienenhalter auf Amerikanische Faulbrut (soweit noch nicht geschehen) amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Alle Bienenhalter im Sperrgebiet haben den Standort und die Anzahl Ihrer Völker dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bautzen mitzuteilen, soweit sie dieser Mitteilungspflicht noch nicht nachgekommen sind und keine VVVO-Nummer besitzen.
Die Kartenansicht der bestehenden Sperrbezirke können Sie sich in der Spalte rechts herunterladen. Lesen Sie hier den Wortlaut der Allgemeinverfügung (pdf | 0,21 MB)
Foto: Von Tanarus – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7884746