Altanschließerbeiträge: Minister stiehlt sich aus der Verantwortung
VDGN fordert Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge in Brandenburg
Die Spannung war groß, die Enttäuschung nach den Äußerungen von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) im Brandenburgischen Innenausschuss am Donnerstag noch größer. Gut einen Monat hat die Landesregierung gebraucht, um eine erste Wertung des Beschlusses vorzunehmen, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Altanschließerregelung in Brandenburg gekippt hat. Der Kern der Stellungnahme: Einen finanziellen Haftungsanspruch sieht das Land ebenso wenig wie einen einheitlichen Lösungsansatz für die Verbände im Land. Zunächst soll die Situation analysiert und begutachtet werden.
Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: “Es ist ungeheuerlich, dass sich die Landesregierung aus der Verantwortung stehlen will. Das durchgängig von der SPD geführte Innenministerium als Behörde der Kommunalaufsicht hat den Zweckverbänden und Kommunen in den vergangenen Jahren immer wieder die Vorgabe erteilt, die Altanschließerbeiträge einzutreiben, so nachweislich auf einer Erweiterten Dienstberatung am 28. März 2011. Und es war die Landesregierung, die 2004 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes veranlasste, die eine praktische Unverjährbarkeit der Beitragsforderungen bewirkte. Jetzt schiebt sie den Schwarzen Peter den Verbänden und Kommunen zu. Sie könnten ja laut Schröter, wenn sie wollen, alle Altanschließerbeiträge zurückzahlen, dafür einen Kredit aufnehmen und dann die Gebühren erhöhen. Letztlich sollen also allein die Abwasserkunden das Debakel finanziell ausbaden. Der VDGN fordert, dass alle Altanschließer ihr Geld aus der Landeskasse zurückerhalten. Nur so kann eine einheitliche Regelung im Land garantiert werden.”
Den Altanschließer-Spruch des Bundesverfassungsgerichts bezeichnete Schröter auf der Sitzung des Innenausschusses als “schade”. Weiter erklärte er, es seien noch 33 weitere Fälle beim Bundesverfassungsgericht anhängig und vielleicht entscheide eine andere Kammer in ähnlichen Fällen künftig ja anders.
Dazu Peter Ohm: Es lässt tief blicken, wenn Schröter als Verfassungsminister des Landes Brandenburg den Spruch des obersten deutschen Gerichtes als schade bezeichnet. Zudem ist es schändlich, wie das Innenministerium auf Zeit spielt. Die Bürger verlangen jetzt zu Recht eine schnelle Lösung und die Wiederherstellung des vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Vertrauensschutzes auch für die Altanschließer, die in Treu und Glauben widerspruchslos gezahlt haben. Denn alle, aber auch alle Altanschließerbeiträge sind auf verfassungswidriger Grundlage erhoben worden.”
Quelle: Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)