Altanschließerbeiträge: Innenminister droht Zweckverbänden mit Staatsanwalt

Altanschließerbeiträge - Innenminister droht Zweckverbänden mit Staatsanwalt

Gipfel der Frechheit – Brandenburgs Innenminister droht Zweckverbänden, die Altanschließerbeiträge zurückzahlen wollen, mit dem Staatsanwalt

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat Leitern von Zweckverbänden, die auch an Altanschließer mit bestandskräftigen Bescheiden die gezahlten Beiträge erstatten wollen, laut Presseberichten mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: “Das ist der Gipfel der Frechheit. Es war das Potsdamer Innenministerium, das die Zweckverbände auf verschiedensten Wegen genötigt hat, die vom Bundesverfassungsgericht nun für grundgesetzwidrig befundenen Altanschließerbeiträge einzutreiben. Jetzt, da Zweckverbände die Sache wenigstens materiell wiedergutmachen wollen, setzt der Innenminister noch einen drauf und kommt mit der Keule des Strafrechts. Bezeichnen ist bei alledem: Weder Schröter noch ein anderes Mitglied der Landesregierung hat sich bisher dazu geäußert, daß mit den Altanschließerbeiträgen rechtsstaatliche Standards mißachtet und zehntausende Brandenburgerinnen und Brandenburger in ihren Grundrechten verletzt worden sind. Wenn es je da war, dann hat sich rechtsstaatliches Denken bei den Regierenden in Brandenburg verflüchtigt. Offensichtlich geht es ihnen nur um Beuteverteidigung ohne Rücksicht auf die Interessen und Rechte der von ihrem Handeln geschädigten Bürgerinnen und Bürger.”

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

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