40% Förderung für eigene Elektrozapfsäulen

Ladesäulen mit bis zu 40 Prozent fördern lassen – Unternehmen profitieren von günstigen Konditionen

Die Bundesregierung gibt Gas beim Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektromobile. Städte, Gemeinden, private Investoren und Unternehmen können sich die Errichtung und Montage von Ladesäulen mit bis zu 40 Prozent fördern lassen. Diese müssen dann aber ganztägig zugängig sein und mit “Grünem Strom” betrieben werden.

Die Installation einer solchen Ladestation fördert nicht bloß das moderne Image Ihres Unternehmens. Für Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet die “Elektrozapfsäule” einen zusätzlichen Service. Außerdem entwickelt sich ihre Betriebsstätte dadurch zu einem Point of Interest für Fahrer von Elektromobilen, die auf der Suche nach einer Lademöglichkeit unterwegs sind und die Zeit zum “Auftanken” in ihrem Geschäft oder Lokal überbrücken können.

Zweiter Förderaufruf bis Ende Oktober

Seit 14. September ist der zweite Aufruf zum Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur gestartet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will damit die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten erreichen. Insgesamt stehen für die vier aufeinander folgenden Förderchargen rund 300 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Private Investoren, Städte und Gemeinden können bis zum 30. Oktober 2017 Anträge einreichen.

Zentrales Kriterium der Mittelvergabe ist nicht mehr wie bisher das “Windhundprinzip” – wer zuerst kommt, mahlt zuerst”, sondern die Effizienz, bzw. die Wirtschaftlichkeit gemessen an der zu erwartenden Gesamtladeleistung. Daher müssen die Förderanträge, die über den ersten Aufruf nicht bedient werden konnten, für den zweiten Aufruf neu gestellt werden.
Den Förderaufruf (einschließlich Übersicht erforderlicher Unterlagen) finden Sie hier.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, die das Programm administriert, hat auf ihrer Internetseite weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Hintergrund zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen unterstützt. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen ganztägig öffentlich zugänglich sind. Die Förderquote beträgt dann bis zu 40 Prozent für Säulen. Die Säulen müssen technische Mindeststandards wie Typ2-Steckdose erfüllen (§3 Ladesäulenverordnung). Außerdem müssen die Säulen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, entweder aus Eigenerzeugung oder per zertifiziertem Grünstrom-Liefervertrag. Das sogenannte punktuelle Aufladen, d. h. ohne festen Vertrag, sowie vertragsbasiertes Laden müssen möglich sein.

Quelle: PM IHK Potsdam

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