Nachrichten und Pressemitteilungen
Bauordnung - Kampfmittelfreiheitsbescheinigung für Ort Neuhausen erforderlich
Aus aktuellem Anlass informiert die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, dass für den Ort Neuhausen bei neu einzureichenden Bauanträgen eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich ist. Diese Bescheinigung ist der Bauaufsichtsbehörde mit Baubeginn vorzulegen.
Unter www.landkreis-spree-neisse.de -> Bürgerservice -> Formular und Antragsservice (FB Bauordnung) kann die Karte der Verdachtsflächen für den Ort Neuhausen eingesehen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße