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Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung bei Auszubildenden wird erhöht

Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten künftig höhere Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Für die erhöhten Zuschüsse stellt das Bildungsministerium im kommenden Jahr 420.000 Euro bereit.

Zuschuss  für Unterkunft und Verpflegung bei Auszubildenden wird erhöht Bildungsministerin Martina Münch begrüßt die Erhöhung der Zuschüsse zu den Kosten von Unterkunft und Verpflegung: "Damit tragen wir den gestiegenen Le-benshaltungskosten der vergangenen Jahre Rechnung und entlasten so junge Menschen während ihrer Ausbildung".

Die erhöhten Zuschüsse müssen spätestens bis zum 01. April 2012 für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr gestellt werden, spätestens bis zum 01. Oktober 2012 für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 5,50 Euro pro Tag. Zur Minderung sozialer Härten bekommen Auszubildende mit weniger als 330 Euro Ausbildungsvergütung Netto zusätzlich 4,50 Euro pro Tag. Zudem wurde die Grenze für den Maximalbetrag an Zuschussleistungen von 320 Euro auf 330 Euro Ausbildungsvergütung Netto angehoben.

Die geänderte "Richtline Unterkunft und Verpflegung" gilt rückwirkend ab dem 01. August 2011. Ansprechpartner für die Zuschussleistungen sind die Schulverwaltungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Dort gibt es auch die Antragsformulare und Merkblätter. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.49016.de

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg