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Steuerliche Förderung für energetische Sanierung von Wohngebäuden bleibt Thema

Umweltminister Kupfer: Großes Einsparpotential bei Energie und Kohlendioxid

Umweltminister Frank Kupfer begrüßt, dass die Bundesländer an der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden festhalten wollen. Auf ihrer Konferenz in Dessau (Sachsen-Anhalt) haben die Umweltminister der Länder der Entscheidung der Bundesregierung, zu dem im Juli im Bundesrat gescheiterten Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, zugestimmt. „Die energetische Sanierung von Wohngebäuden birgt ein großes Einsparpotential bei Energie und Kohlendioxid und ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele", sagte Kupfer. „Deswegen bin ich froh, dass bei der Frage der steuerlichen Förderung der Stillstand zu Ende ist."

In Sachsen gibt es rund 782 000 Wohngebäude, von denen ein großer Teil noch nicht energetisch saniert ist. „Ich möchte, dass es in diesem Bereich schneller vorangeht", so der Minister. Deshalb setzt sich der Freistaat in seinem Energie- und Klimaprogramm das Ziel, die energetische Gebäudesanierungsrate zu verdoppeln. Also den Anteil der Gebäude, die jedes Jahr energetisch saniert werden, zu erhöhen - von heute einem auf zwei Prozent bis 2020."

Eine steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden wäre ein wichtiger Anreiz für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Einen für die Umweltminister wichtigen Punkt unterstreicht auch Kupfer noch einmal: „Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung darf allerdings unterm Strich nicht zu Steuerausfällen bei den Ländern führen."

Der Umweltminister kritisierte, dass die grün geführten Umweltministerien auf der Umweltministerkonferenz für eine Europäische Bodenschutz-Richtlinie eintraten. Diesen Überlegungen wurde eine klare Absage erteilt. „Wir brauchen keine europäische Rahmenrichtlinie, weil wir in Sachsen alle notwendigen Regelungen bereits haben", so der Minister. „Die vorgesehene Europäische Bodenschutz-Richtlinie würde keine Verbesserung für den Bodenschutz in Deutschland bedeuten. Sie geht über die bestehenden Regelungen nicht hinaus." Eine europaweit gültige Rahmenrichtlinie käme stattdessen einer Überregulierung gleich, Bestimmungen der Mitgliedsländer könnten dadurch mitunter sogar in Frage gestellt werden. „Eine Europäische Bodenschutz-Richtlinie führt zu zusätzlichen Berichtspflichten und Kontrollen und somit zu mehr Bürokratie", sagte Kupfer.

SMUL - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft