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Handwerkskammer Cottbus begrüßt Flughafen-Urteil

Die Handwerkskammer Cottbus begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) in der Zeit von 22 bis 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr begrenzt Flüge zulässig sind. "Damit haben sich die Chancen für Wachstum und Beschäftigung verbessert", sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Die Wirtschaftsverbände in Brandenburg und Berlin hätten immer wieder betont, dass die Nutzung der Tagesrandzeiten für den wirtschaftlichen Betrieb von Flughafen und Airlines unverzichtbar ist.

Mit dem heutigen Urteil könne sich der Flughafen zu einem internationalen Drehkreuz entwickeln, der Wirtschaftswachstum und Tausende Arbeitsplätze sichert, wie das bereits in den vergangenen Jahren geschehen ist. "Dieses Infrastrukturprojekt wirkt wie ein Extra-Konjunkturprogramm bis in die Region Südbrandenburg", sagt Knut Deutscher.

"Mit Start des Flugverkehrs sind die Spezialkenntnisse des Handwerks für die Wartung von Licht-, Klima-, Energie- und Sicherheitstechnik, Reinigung oder Versorgung gefragt. Die Ansiedlungen im Flughafenumfeld versprechen schon jetzt Wirkungen bis in die ländlichen Regionen. Gleichzeitig erwachsen aus dem Drehkreuz Chancen für junge Menschen, die in ihrer Heimat eine anspruchsvolle Beschäftigungsperspektive finden."

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