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Altanschließer: Cottbuser Wirtschaft begrüßt Diskussionsbereitschaft

Stadt Cottbus und Kammern loten Lösungen aus

Die Industrie- und Handelskammer Cottbus und die Handwerkskammer Cottbus haben ihre grundsätzlich ablehnende Haltung zur Art und Weise der Erhebung der Altanschließerbeiträge in der Stadt Cottbus mit dem Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice in Cottbus, Herrn Lothar Nicht, erörtert. Dabei wurden neue Möglichkeiten zur Lösung der Probleme in Cottbus ausgelotet. Die jetzt angebotene Diskussionsbereitschaft seitens der Stadtspitze zum neuen Verfahren bei der Stundung der Beiträge und dem eventuellen Erlass der Zinsen wird von beiden Kammern grundsätzlich begrüßt.
Die bisherige Verwaltungspraxis war nicht dazu geeignet, den betroffenen Unternehmen die ohnehin hohe finanzielle Belastung durch unbürokratisches Handeln zu erleichtern.

"Wenn die Stadt, wie jetzt zugesagt, für jeden Einzelfall eine verträgliche Lösung unterstützt, ist schon viel gewonnen. Dennoch wird die Altanschließerabgabe für viele Unternehmen auch mit einer moderaten Stundungslösung noch mit erheblichen Härten verbunden sein", erklärt Klaus Aha, amtierender Präsident der IHK Cottbus.

"Es ist erfreulich, dass die Stadtspitze nunmehr auf die berechtigten Problemfälle mit einer offenen Diskussion eingeht. Ich hoffe, dass diese Diskussionskultur seitens der Stadt beibehalten wird und damit wieder ein wirtschaftsfreundlicheres Klima um sich greift", sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Man bleibe jedoch bei ihrer Auffassung, dass die Art und Weise der Umsetzung der Altanschließerbeiträge in der Stadt Cottbus nicht optimal ist. Damit werde die Vergangenheit, nicht jedoch die Zukunft finanziert.

Grundsätzlich begrüßen beide Kammern, dass mit der Erhebung der Altanschließerbeiträge die Absicht verfolgt und die Garantie ausgesprochnen wird, dass mittelfristig bis zum Jahre 2018 die Gebühren für Abwasser in der Stadt Cottbus vier Euro pro Kubikmeter nicht überschreiten sollen.

Die Unternehmen haben genau wie viele andere Grundstückseigentümer mit den Altanschließerbeiträgen erhebliche finanzielle Belastungen zu verkraften, die dann nicht für Investitionen, Reparaturen und Modernisierungen zur Verfügung stehen.

Ausgeräumt wurde bei dem Gespräch auch die Befürchtung, dass für Trinkwasser ähnliche Gebühren wie für Abwasser erhoben werden könnten, denn Trinkwasser unterliegt in Cottbus nicht dem Kommunalabgabengesetz.

Unternehmen können sich jederzeit an ihre beiden Kammern für Beratungen wenden und die Kammern sind gern bereit, Gespräche mit der Stadt zu begleiten.

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