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Ausnahmeregelung für Umweltzonen vereinfacht
Morlok: Sächsischer Erfolg im Kampf gegen überbordende Bürokratie
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat heute der sächsischen Initiative zur besseren Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen in Umweltzonen grünes Licht gegeben. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, Mindeststandards zu formulieren, um bundesweit einmal erteilte Ausnahmegenehmigungen in allen derzeit 45 Umweltzonen in Deutschland als gültig anzuerkennen.
„Ich freue mich, dass die sächsische Initiative zum Abbau aufwändiger und unverständlicher Regelungen von Erfolg gekrönt wird. Mit der bundesweiten Anerkennung einmal erteilter Ausnahmegenehmigungen gehen wir einen kleinen, für die betroffenen Unternehmer aber wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Entbürokratisierung", so der sächsische Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). „Ein Unternehmer soll in Zukunft nur noch einmal eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die dann deutschlandweit gilt. Das reduziert den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen und für die betroffenen Stadtverwaltungen", so Morlok.
Hintergrund:
Von den bereits eingerichteten, bundesweit 45 Umweltzonen sind besonders die Halter von Nutzfahrzeugen und damit im wesentlichen mittelständische Unternehmer wie Handwerks- und Transportunternehmen, Kurierdienste, Busreiseveranstalter und Gütertaxis betroffen. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes gibt es beispielsweise im Raum Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreise Leipzig und Nordsachsen) knapp 12.000 Unternehmen, die für ihre Nutzfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung beantragen könnten. Eine Umrüstung mit Filtersystemen ist meist aufgrund des Alters oder des Restwertes betriebswirtschaftlich nicht zu vertreten. Bei Vorliegen überwiegend wirtschaftlicher Gründe können die Kommunen auf Antrag eine Ausnahme erteilen. Diese Anträge müssen bisher für jede Umweltzone neu gestellt und die Gebühren an die Stadt entrichtet werden.
Die Wirtschaftsministerkonferenz findet am 6. und 7. Juni in Plön statt. Die vorbereitende Amtschefkonferenz der Staatssekretäre hat sich bereits am 17. Mai mit dem Thema befasst und eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Wirtschaftsministerkonferenz gegeben.
SMWA - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr