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Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B112 mit der Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau

Baugenehmigung für Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau liegt vor - Raumordnungsverfahren für Verbindung nach Polen ist auf der Zielgeraden

Zwei wichtige Planungsschritte für die Verkehrsentwicklung in Ostbrandenburg sind auf der Zielgeraden: Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 112 mit den Ortsumgehungen Brieskow-Finkenheerd und Wiesenau liegt vor. Zudem ist im Raumordnungsverfahren für eine Straßenverbindung nach Polen im Raum zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt von der federführenden deutschen Seite eine Vorzugsvariante gefunden. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger informierte heute darüber die Bürgermeister betroffener Kommunen.

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B112 mit der Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Es geht voran mit der Straßeninfrastruktur von Ostbrandenburg. Mit dem Weiterbau der B 112 schließen wir eine weitere Lücke im Netz und die Straßenverbindung nach Polen wird den Verkehr auf der Straße beschleunigen. Das ist gut für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Polen."
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B112 mit der Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau sieht vor, die Trasse in der Ortslage Brieskow-Finkenheerd mit der Bahntrasse zu bündeln. Ziel ist, die dicht bebaute Ortsdurchfahrt zu entlasten. Nach Osten oder Westen ließ sich die Trasse nicht verlegen, weil Naturschutzgebiete dem entgegenstehen und im Westen der Baugrund unsicher ist. In Wiesenau verlässt die Trasse die Bahnstrecke und führt westlich um den Ort herum. Dadurch fühlen sich weniger Menschen von Lärm betroffen. Südlich Wiesenau nähert sich die Neubaustrecke wieder der Bahn an, überquert den Oder-Spree-Kanal und schließt westlich Ziltendorf wieder an die vorhandene B 112 an. Der Beschluss wird jetzt 14 Tage amtlich bekanntgemacht und ausgelegt. Er steht auch im Internet unter www.mil.brandenburg.de. Nach Ablauf der Auslegung gilt eine Frist von einem Monat, innerhalb der Klagen eingereicht werden können.

Im deutsch-polnischen Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Straßenverbindung nach Polen im Raum zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt hat die federführende deutsche Seite jetzt eine Vorzugsvariante gefunden: Es ist die Variante zwei durch die Ziltendorfer Niederung mit der Oderquerung bei Aurith. Sie ist die raum- und umweltverträglichste aller untersuchten vier Varianten und wird auch von der polnischen Seite favorisiert. Eine Unterrichtung der polnischen Seite über das Ergebnis wird jetzt erfolgen. Das Raumordnungsverfahren kann voraussichtlich bis Jahresende offiziell abgeschlossen werden. Das Baurecht auf deutscher Seite wird durch ein später durchzuführendes Planfeststellungsverfahren hergestellt, in dessen Verlauf alle Betroffenen beteiligt werden.

Quelle: PM des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg