Clauß erneuert Forderung, die Qualität der Rentenbescheide zu optimieren
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in seinem Tätigkeitsbericht 2009 festgestellt, dass in einigen der von ihm überprüften Fälle Berufsausbildungszeiten nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden. Die Prüfung bezog sich auf Versicherte eines bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträgers. Obwohl derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von gleichartigen Fehlern auch Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland betroffen sein könnten, hält das sächsische Sozialministerium eine entsprechende Überprüfung für erforderlich.
Das sächsische Sozialministerium bestätigt der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland grundsätzlich eine gute Qualität ihrer Arbeit. Dennoch hat die Sächsische Sozialministerin, Christine Clauß, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland bereits im April 2010 gebeten, eine ständige und konsequente Fehleranalyse zur Optimierung der Qualität der Rentenbescheide vorzunehmen. Nunmehr erneuert sie ihre Forderung und bittet die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland auch die aktuellen Fallgestaltungen einzubeziehen. „Jeder fehlerhafte Rentenbescheid ist einer zu viel" erklärte die Sozialministerin heute erneut in Dresden. „Auf keinen Fall kann es hingenommen werden, dass es möglicherweise - wie sich aus dem Tätigkeitsbericht des BVA ergibt - auf Grund einer fehlerhaften Berechnung zu Renteneinbußen von bis zu 40 € monatlich kommt."
SMS - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz




