Überdurchschnittliche Nutzung des Meister-BaföG im Sachsen

Mit Meister-BafögG weiter kommen. Diese Chance haben im vergangenen Jahr 7.630 junge Menschen in Sachsen ergriffen. Das waren 18 Prozent mehr als noch 2008, bundesweit lag die Steigerung bei 13 Prozent. Besonders erfreulich ist der steigende Anteil junger Frauen an der Aufstiegsfortbildung: Im Freistaat lag er bei 38 Prozent (bundesweit 31 Prozent) und somit um 2 Prozent höher als 2008 (bundesweit 31,1 Prozent).

„In Sachsen wird das Meister-BaföG überdurchschnittlich gut genutzt. Damit haben die deutlich verbesserten Förderbedingungen ihre Wirkung gezeigt", sagte Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP).

7.021 Meister und Fachwirte haben 2009 ihre Prüfung bestanden. Die Aufstiegsfortbildung mit Kammerabschluss als Meister oder Fachwirt ist neben dem Studium an einer Hochschule (2009 etwa 18.000 Absolventen) die zweitwichtigste Fachkräfteschmiede für die sächsische Wirtschaft.
„Die vielen gut ausgebildeten Fachkräfte sind ein klarer Standortvorteil für Sachsen. Auch mit Blick auf die anstehenden Unternehmensnachfolgen ist die Zahl der sächsischen Meister erfreulich. Denn wie man ein Unternehmen führt und Mitarbeiter ausbildet, das lernt man in der Meister-Ausbildung."

Insgesamt wurden 2009 rund 23 Mio. Euro Fördergeld zugesagt, das waren 27 Prozent mehr als 2008. Damit wurde die durchschnittliche Förderung je geförderter Person ebenfalls deutlich gesteigert. 2008 betrug die durchschnittliche Förderung 745 € pro Person und Monat, 2009 waren es 833 € pro Person und Monat. Dies entspricht einer Steigerung um 11,8 Prozent.

Hintergrund

Mit dem Meister-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Gezahlt werden Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für den Lebensunterhalt, für die Kinderbetreuung und für die Anfertigung des „Meisterstücks" oder eine vergleichbar anspruchsvolle Abschlussarbeit. Der Darlehensanteil betrug etwa 69%. Inwieweit Darlehen in Anspruch genommen werden, können die Förderungsberechtigten frei entscheiden. 25% des Darlehens werden bei erfolgreich bestandener Prüfung erlassen; bei der Gründung eines eigenen Unternehmens werden bis zu 66% erlassen.

Informationen und Beratung zur Antragstellung und zur Förderung erteilen die sächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern und das Sächsische Landesamt für Ausbildungsförderung bei der Landesdirektion Chemnitz.

SMWA - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr