Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen tritt in Kraft

Am 5. Juni 2010 tritt das Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen in Kraft.

Mit dem Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen wird die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Nutzung von digitalen Geoinformationen der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen geschaffen. Der Bedarf an Geoinformationen steigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, sei es in der der öffentlichen Verwaltung, bei privaten Unternehmen oder auch bei jedem einzelnen Bürger. Die Internettechnologie ermöglicht in wachsendem Maße, digitale Geoinformationen verschiedener Stellen gleichzeitig zu verwenden, zu kombinieren und auszuwerten. Die Anwendungsbereiche digitaler Geoinformationen wachsen dabei stetig. Neben klassischen Politikfeldern wie Umwelt, Landwirtschaft sowie Verkehrs- und Landesplanung spielen Geoinformationen auch bei der inneren Sicherheit, der Schulnetzplanung, der medizinischen Versorgung und anderen Themen zunehmend eine bedeutende Rolle. Das Staatsministerium des Innern hat beim Aufbau und Betrieb der sächsischen Geodateninfrastruktur, unterstützt vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, eine Koordinationsfunktion.

Neben dem Geodateninfrastrukturgesetz wird das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz geändert. Wesentliche Neuerung ist hier, dass die amtlichen Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung künftig für alle Landkreise und Gemeinden sowie die zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen verpflichteten Stellen kostenfrei bereitgestellt werden.

Näher Informationen unter www.gdi.sachsen.de bzw. www.landesvermessung.sachsen.de

SMI - Sächsisches Staatsministerium des Innern